Bürgerbeteiligung - Arbeitsschwerpunkt der Wiener Umweltanwaltschaft
Die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern bei Projekten und Plänen, die ihr Lebensumfeld und ihre Lebensqualität wesentlich beeinflussen, ist heute selbstverständlicher Bestandteil unseres Rechts- und Demokratieverständnisses. Interessen können umso leichter einfließen, je schärfer sie umgrenzt sind, je kleiner die betroffene Gruppe ist und je früher der Interessenausgleich stattfindet.
Die Beteiligungsverfahren, in denen die Wiener Umweltanwaltschaft (WUA) aktiv ist, sind höchst komplex - mit einer Vielzahl von Interessen und Betroffenen, wie die Mediation Flughafen Schwechat. Mit steigender Größe wird es zunehmend schwerer, einen Konsens zu erreichen und die Verbindlichkeit von Vereinbarungen zu halten. In vielen Fällen ist moderierte Konsultation ein Weg, der Bürgerinteressen gezielt einfließen lässt.
Bürgerinnen und Bürger als Expertinnen und Experten
Die WUA sieht Bürgerinnen und Bürger als Expertinnen und Experten in ihrem eigenen Lebensumfeld. Sie bringen andere Aspekte als die Umweltanwaltschaft ein.
Die WUA muss die objektiven Umweltwirkungen für die Wienerinnen und Wiener und die Umweltqualität über Wien hinaus betrachten. Sie wird durch lokale Interessen und NGOs unterstützt und ergänzt.
Nach Ansicht der WUA ist es richtig, dass Bürgerinitiativen und NGOs als qualifizierte Öffentlichkeit und Umweltanwältinnen und Umweltanwälte Parteistellung nach dem UVP-Gesetz haben und in Mediationsverfahren und strategischen Umweltprüfungen mit ergänzenden Aufgaben tätig sind.
Weiterführende Informationen
Der Umwelt verpflichtet - Die Österreichischen Umwelt- und NaturschutzanwältInnen
Detailinformationen der WUA
Wiener Umweltanwaltschaft
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