Schifffahrtswesen

Motorboot

Zulassung zur Binnenschifffahrt

Fahrzeuge auf österreichischen Binnengewässern müssen grundsätzlich behördlich zugelassen sein. Ausnahmen sind im Schifffahrtsgesetz geregelt.

Zulassung zur Binnenschifffahrt - Antrag


Zulassung zur Seeschifffahrt - Österreichischer Seebrief für Jachten

Die Jachtzulassung berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Obersten Schifffahrtsbehörde, dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Befähigungsausweis: Schiffsführer- und Kapitänspatent

Zur selbständigen Führung eines Fahrzeugs oder Schwimmkörpers sind grundsätzlich Befähigungsausweise erforderlich. Ausnahmen sind im Schifffahrtsgesetz geregelt.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Obersten Schifffahrtsbehörde.

Bewilligungen und Patente - BMK

Richtlinie für die praktische Schiffsführerprüfung: 416 KB PDF

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Stadt Wien | Wasserrecht
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