Versicherungsprämienzuschuss in der Landwirtschaft (Förderrichtlinie)

Auf der Grundlage des Wiener Landwirtschaftsgesetzes, LGBl für Wien Nr. 15/2000, in der geltenden Fassung, gewährt das Bundesland Wien im Rahmen der Agrarförderung zur Vorbeugung gegen wirtschaftliche Verluste und damit zur Sicherung einer leistungsfähigen Landwirtschaft in Wien ab dem Jahr 2009 den Wiener Landwirtinnen und Landwirten Zuschüsse zu den Prämien beim Abschluss von Versicherungen für versicherbare Risiken in der landwirtschaftlichen Produktion. Die hier verfügbare Richtlinie regelt die Voraussetzungen und Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Förderung.

Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien für versicherbare Risiken in der Landwirtschaft: 22 KB PDF84 KB RTF

Gültigkeit

Die Förderrichtlinie wurde von der Wiener Landesregierung mit Beschluss vom 20. Jänner 2009 und von der Europäischen Kommission mit der Veröffentlichung im Amtsblatt C 66, Seite 26, vom 20. März 2009 genehmigt.

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