Beschwerde-Hotline für Verwaltungsstrafverfahren
Die Beschwerde-Hotline der Abteilung Wasserrecht (MA 58) ist ausschließlich für Beschwerden in Bezug auf anhängige Verwaltungsstrafverfahren nach folgenden Gesetzen und Verordnungen zuständig:
- Wiener Reinhaltegesetz
- Wiener Tierhaltegesetz
- Wiener Jagdgesetz
- Wiener Fischereigesetz
- Wiener Weinbaugesetz 1995
- Forstgesetz 1975
- Winterdienst-Verordnung 2003
Die Beschwerde-Hotline ist unter der Telefonnummer 4000-96800 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 11.30 Uhr erreichbar.
Verantwortlich für diese Seite:Wasserrecht (Magistratsabteilung 58)
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