Arten und Einschränkungen der Befähigungsausweise
Je nach Art des Befähigungsausweises (Kapitänspatent/Schiffsführerpatent) ist die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber eines Patentes (Bootsführerschein) berechtigt, auf österreichischen Binnengewässern (Seen und Flüsse) und/oder Wasserstraßen (wie der Donau) zu fahren.
Für internationale Binnengewässer ist das Internationales Zertifikat für Führerinnen und Führer von Sportfahrzeugen erforderlich.
Arten eine Befähigungsausweises
- Kapitänspatent - Schifferpatent für die Binnenschifffahrt B: Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.
- Kapitänspatent - Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.
- Schiffsführerpatent 20 Meter: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen (20 Meter) auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.
- Schiffsführerpatent 20 Meter - Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.
- Schiffsführerpatent zehn Meter: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu zehn Meter auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.
- Schiffsführerpatent zehn Meter - Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu zehn Meter auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.
- Raftpatent: Berechtigung zur selbständigen Führung von Rafts auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.
Einschränkungen eine Befähigungsausweises
Der Berechtigungsumfang von Befähigungsausweisen kann über Antrag der Bewerberin/des Bewerbers eingeschränkt werden:
- Bei Kapitänspatenten:
- Auf bestimmte Fahrzeugarten
- Auf eine bestimmte Antriebsleistung
- Auf eine bestimmte Tragfähigkeit
- Kapitänspatent - Schifferpatent für die Binnenschifffahrt B: auf eine Fahrzeuglänge von weniger als zwanzig Meter
- Kapitänspatent - Seen und Flüsse: auf eine Fahrzeuglänge von weniger als dreißig Meter
- Auf einzelne Gewässer oder Gewässerteile
- Bei Schiffsführerpatenten:
- Auf bestimmte Fahrzeugarten
- Auf eine bestimmte Antriebsleistung
- Auf einzelne Gewässer oder Gewässerteile
- Bei Raftpatenten auf einzelne Gewässer oder Gewässerteile
Stadt Wien | Wasserrecht
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