Der Beschluss des Donauhochwasserschutzes

Im September 1969 kam es zum Grundsatzbeschluss des Wiener Gemeinderates, die Verbesserung des Hochwasserschutzes von Wien nach dem Vorschlag August Zottls in Angriff zu nehmen. Das Projekt wurde im Juli 1970 von der Obersten Wasserrechtsbehörde bewilligt. Die Bauarbeiten begannen im März 1972. Die im Generellen Projekt 1969 dargestellten Maßnahmen umfassten das 21 Kilometer lange "Entlastungsgerinne" mit einem Einlaufbauwerk und zwei Stauwehren sowie die begleitenden Dämme zwischen Korneuburger Becken und dem unteren Ende der Lobau.

Revision des Projekts aus heutiger Sicht

Zu seiner Zeit wurde dieses Bauvorhaben als "absoluter" Hochwasserschutz gepriesen. Aus heutiger Sicht ist jedoch anzumerken, dass eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 10.000 Jahren, die der Projektshochwassermenge entspricht, erstens kein Garant dafür ist, dass dieser Fall nie eintritt beziehungsweise überschritten wird.

Bau des Entlastungsgerinnes

Beim Bau des Entlastungsgerinnes wurden 30 Millionen Kubikmeter Aushubmaterial bewegt und zwei Millionen Kubikmeter Wasserbausteine zur Sicherung seiner Sohle und Böschungen verwendet.
Die hochwasserfreie Insel zwischen dem Entlastungsgerinne und dem Hauptstrom entstand quasi als Nebenprodukt durch Aufschüttungen des Aushubmaterials im verbleibenden Teil des Überschwemmungsgebietes. Ziel war ein Massenausgleich zwischen anfallendem Aushub und benötigtem Material für die Dammschüttungen und den Inselkörper.

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