Schadstoffunfälle - mögliche Gewässerverunreinigung

Primär ist bei Schadstoffunfällen die Feuerwehr (Notruf 122), sodann die Bezirksverwaltungsbehörde zu verständigen. In Wien ist das die Gewässeraufsicht (Telefon: + 43 1 4000-96551)

Nach der "Allgemeinen Sorgfaltspflicht" hat jedermann seine Anlagen so herzustellen, instandzuhalten und zu betreiben, und sich so zu verhalten, dass eine Gewässerverunreinigung vermieden wird.

Sofortmaßnahmen und Sanierungsarbeiten

Dennoch kommt es immer wieder zu Austritten von gefährlichen Stoffen, vor allem Mineralölprodukten, mit denen eine Gefährdung der Qualität von Grund- und Oberflächenwässern verbunden ist. In solchen Fällen hat der oder die Verpflichtete unverzüglich die zur Vermeidung einer Verunreinigung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. In der Regel ist die oder der Verpflichtete die Betreiberin oder der Betreiber der jeweiligen Anlage beziehungsweise die Halterin oder der Halter eines verunfallten Fahrzeuges.

Neben Sofortmaßnahmen, wie zum Beispiel Abpumpen aus verunfallten Fahrzeugen oder Binden von ausgetretenen Produkten, können weiterführende Sanierungsarbeiten erforderlich werden.

Wenn diese Maßnahmen von einer Verpflichteten oder einem Verpflichteten nicht oder nicht rechtzeitig ergriffen werden, so hat die Wasserrechtsbehörde ihr oder ihm die Maßnahmen mit Bescheid aufzutragen.
Bei Gefahr in Verzug hat die Behörde (in Wien: die Gewässeraufsicht) ihr oder ihm die Maßnahmen unmittelbar anzuordnen. Gefahr ist beispielsweise dann in Verzug, wenn eine Wasserversorgung gefährdet werden könnte.

Die Durchführung der Sanierung und das Erreichen des Sanierungszieles wird von der Gewässeraufsicht überwacht.

Methoden zur Sanierung von Kontaminationen

Beispiele für Methoden zur Sanierung von Kontaminationen sind:

  • Abgraben des verunreinigten Materials
  • Aushub und Deponierung oder Aufbereitung des kontaminierten Bodens
  • In-situ-Sanierungen des Bodens (zum Beispiel Bodenluftabsaugung)
  • Hydraulische Maßnahmen (Sperrbrunnen oder Sanierungsbrunnen)

Überwachung von Abwasserbeseitigungsanlagen

Derzeit werden in Wien circa 26 Haus- und Kleinkläranlagen und die Hauptkläranlage Simmering betrieben. Die gereinigten Abwässer werden hauptsächlich in Fließgewässer eingeleitet, in geringem Umfang auch in den Untergrund versickert.

Überprüfungen durch die Gewässeraufsicht erfolgen hinsichtlich:

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Bescheide, Verordnungen)
  • Ordnungsgemäßer Betrieb und Wartung
  • Baulichem Zustand
  • Ablaufqualität - Entnahme von Stich- oder Mischproben

Die Analysenergebnisse von Betriebs- und Fremdlabors dienen als Grundlage für die Begutachtung durch die Gewässeraufsicht. Sie müssen im Rahmen von Eigen- und Fremdkontrollen von Abwasseranlagen vorgelegt werden.

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Wiener Gewässer (Magistratsabteilung 45)
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