Aufgaben der Gewässeraufsicht
Gewässerpolizei und technischer Gewässerschutz
Die Gewässerpolizei überwacht die zum Schutz der Gewässer erlassenen Rechtsvorschriften, insbesonders die des Wasserrechtsgesetzes.
Dabei werden zum Beispiel überprüft:
- Wasserbenutzungsanlagen (zum Beispiel Entnahmen aus Grund- und Oberflächenwasser, Einleitungen, Versickerungen)
- Deponien
- Bauwerke im Hochwasserabflussgebiet (zum Beispiel Brücken, Uferbauwerke)
- Lagerungen wassergefährdender Stoffe
- Gewerbebetriebe
- Boden- und Grundwassersanierungen
Gewässerzustandsaufsicht
Durch periodische Gewässerbeschauten und Überprüfungen wird der Zustand der Gewässer, Ufer, Überschwemmungsgebiete und der Schutz- und Regulierungsbauten sowie der Anlagen im Hochwasserabflussbereich und von Entwässerungsanlagen überwacht.
Grundwasserschutz
Lokale Grundwasserverunreinigungen werden periodisch überwacht, mit dem Ziel der
- Verursacherermittlung
- Beobachtung der Entwicklung
- Setzung von Abwehrmaßnahmen
- Einleitung von Behördenverfahren
Wiener Gewässer (Magistratsabteilung 45)
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