Aufgaben der Gewässeraufsicht

Gewässerpolizei und technischer Gewässerschutz

Die Gewässerpolizei überwacht die zum Schutz der Gewässer erlassenen Rechtsvorschriften, insbesonders die des Wasserrechtsgesetzes.

Dabei werden zum Beispiel überprüft:

  • Wasserbenutzungsanlagen (zum Beispiel Entnahmen aus Grund- und Oberflächenwasser, Einleitungen, Versickerungen)
  • Deponien
  • Bauwerke im Hochwasserabflussgebiet (zum Beispiel Brücken, Uferbauwerke)
  • Lagerungen wassergefährdender Stoffe
  • Gewerbebetriebe
  • Boden- und Grundwassersanierungen

Gewässerzustandsaufsicht

Durch periodische Gewässerbeschauten und Überprüfungen wird der Zustand der Gewässer, Ufer, Überschwemmungsgebiete und der Schutz- und Regulierungsbauten sowie der Anlagen im Hochwasserabflussbereich und von Entwässerungsanlagen überwacht.

Grundwasserschutz

Lokale Grundwasserverunreinigungen werden periodisch überwacht, mit dem Ziel der

  • Verursacherermittlung
  • Beobachtung der Entwicklung
  • Setzung von Abwehrmaßnahmen
  • Einleitung von Behördenverfahren

Gewässergüteaufsicht

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Wiener Gewässer (Magistratsabteilung 45)
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