Gewässerschutz in Wien

Die Gruppe Gewässeraufsicht der Wiener Gewässer (MA 45) kontrolliert und überwacht bewilligte Abraum- und Abfalldeponien und Wiederverfüllungen nach Auskiesungen. Insbesondere erfolgt die Aufsicht über die Einhaltung zutreffender Vorschriften und rechtskräftiger Bescheide.

Blaulicht

Überprüfung von Wasserbenutzungsanlagen

In Wien bestehen zirka 3.000 Wasserbenutzungsanlagen, die regelmäßig auf ihren bewilligungsgemäßen Betrieb und Zustand überprüft werden. Überprüft werden dabei zum Beispiel:

  • Entnahmen aus Grund- und Oberflächenwasser, Einleitungen, Versickerungen
  • Baulicher Zustand
  • Im Laufe der Zeit vorgenommene Änderungen, bei Brunnen zum Beispiel Entnahmemenge, Tiefe, Nutzungszwecke

Kontrollen im Hochwasserabflussgebiet

Anlagen im Hochwasserabflussgebiet werden dahingehend kontrolliert, ob sie im Hochwasserfall zu einer Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses führen können. Wasserrechtlich bewilligungspflichtig sind alle Anlagen, die innerhalb der Grenzen des Abflusses des 30-jährlichen Hochwassers liegen. Die Schwerpunkte der Überprüfungstätigkeit liegen hier im Bereich der Donau, entlang der Neuen Donau sowie der Hafenanlagen.

Überprüfung von Orten mit wassergefährdenden Stoffen

Lagerungen und Manipulationen mit wassergefährdenden Stoffen (wie etwa Heizöle oder Treibstoffe) auf Privatgrundstücken oder in Gewerbebetrieben (Manipulationsbereiche mit wassergefährdenden Stoffen in Produktions- und Lagerbereichen und auf Freiflächen, Tankstellen) werden hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials überprüft. Einerseits kann dieses in einer möglichen Undichtheit der Behälter und Leitungen, andererseits auch im unsachgemäßen Umgang (Füll- und Tropfverluste) liegen.
Bei der Überprüfung von gewerbebehördlichen Auflagen und der Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflicht zum Schutz der Gewässer in Gewerbebetrieben stellt die Gewässeraufsicht Amtssachverständige für den technischen Gewässerschutz.

Prüfung von Boden- und Grundwassersanierungen

Behördlich aufgetragene oder durch die Verursacher freiwillig durchgeführte Boden- und Grundwassersanierungen, zum Beispiel nach Schadstoffunfällen, werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewässeraufsicht überprüft.

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Wiener Gewässer (Magistratsabteilung 45)
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