Amtssachverständige der MA 45

Funktion

Das Referat Amtsachverständige stellt im Rahmen der Hoheitsverwaltung des Magistrates der Stadt Wien die technischen Sachverständigen für die Fachgebiete

  • Wasserbau (Siedlungswasserbau in Bezug auf Grundwasser und Oberflächengewässer, Schutzwasserbau, Maßnahmen im Bereich von fließenden und stehenden Oberflächengewässern),
  • Gewässerschutz (aktiver und passiver Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht) sowie
  • Schiffbautechnik und Nautik.

Aufgaben

Die Aufgaben der Amtsachverständigen für Wasserbau und Gewässerschutz beziehungsweise Schiffbautechnik und Nautik sind insbesondere:

  • Beurteilung von Einreichprojekten und Erstellung von Gutachten in diversen Behördenverfahren wie Wasserrechtsverfahren, Gewerbeverfahren, Bauverfahren, Eisenbahnverfahren, Verfahren nach Abfallwirtschafts- und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz sowie Verfahren nach Schifffahrtsgesetz
  • Teilnahme an behördlichen Verhandlungen
  • Durchführung von Erhebungen und Ortsaugenscheinen im Zuge der Beurteilung von Projekten (Bestandserhebungen), zum Zweck der Kollaudierung von behördlich bewilligten Anlagen (Überprüfung der Übereinstimmung der errichteten Anlage mit der dafür erteilten Bewilligung) sowie zur Technischen Überprüfung und Nachprüfung von Wasserfahrzeugen und schwimmenden Anlagen
  • Technische Beratung von Bürgern, Planungsbüros, Fachfirmen et cetera, insbesondere in Zusammenhang mit der Erstellung von Einreichunterlagen für Behördenverfahren
    Wasserrechtliche Bewilligung von Anlagen
    Technische Richtlinie zur Dimensionierung von Anlagen zur Reinigung von Dachflächenwässern: 43 KB PDF36 KB RTF
  • Abnahme des technischen Teils der Prüfung für die Erlangung des Schiffführerpatents und des Befähigungsnachweises nach dem Schifffahrtsgewerberecht

Kontakt

Für die Bezirke 1, 4 bis 9, und 14 bis 17

Für die Bezirke 2, 3, 11, 20

Für die Bezirke 10, 18, 19

Für die Bezirke 12, 13, 23

Für den 21. und 22. Bezirk

Für den 21. Bezirk

Für den 22. Bezirk

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