Der Baumschutz in Wien
Das Wiener Baumschutzgesetz vom 7. Mai 1974 zum Schutze des Baumbestandes in Wien betrifft alle Bäume in Wien, auch private. Es gilt ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern gemessen in einem Meter Höhe.
Ausnahmen:
- Obstbäume
- Bäume in Kleingärten
- Bäume in Forsten
Genehmigungspflichtige Baumentfernung
Die Baumentfernung ist jedenfalls genehmigungspflichtig. Um die "Bewilligung zur Baumentfernung" kann mittels Online-Anmeldung oder formlosem Schreiben beim Magistratischen Bezirksamt des jeweiligen Bezirks angesucht werden.
Erforderliche Beilagen:
- Vierfacher Lageplan mit Standort des gegenständlichen Baumes
- Nachweis der Verfügungsberechtigung
Das Baumschutzreferat beurteilt dann den Baumzustand aus gärtnerischer Sicht. Mögliche Ersatzleistungen für das Entfernen des Baumes sind Neupflanzungen oder/und finanzielle (widmungsgebundene) Abgeltungen.
Kontakt
Baumschutz
20., Dresdnerstraße 47
Fahrplanauskunft
Telefon: +43 1 4000-42430, 7.30 bis 15.30 Uhr
E-Mail: post@ma42.wien.gv.at
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