Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst Wien

Pflanzenschutzmaßnahmen in Wien

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wien ist durch das Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz geregelt. In Wien dürfen nur solche Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die gemäß Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 zugelassen sind (siehe Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH). Nur sachkundige Personen dürfen Pflanzenschutzmittel verwenden (einschlägige Berufsausbildung oder absolvierter Ausbildungskurs). Über die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln sind Aufzeichnungen zu führen.

Pflichten von Gartenbesitzerinnen und -besitzern

Die Pflichten zur Bekämpfung von Schadorganismen sind im Wiener Pflanzenschutzgesetz und in den darauf basierenden Verordnungen geregelt. Alle Eigentümer von Grundstücken müssen das Grundstück oder die Grundstücke frei von pflanzenschädlichen Organismen halten und gefährliche Schädlinge rechtzeitig und wirksam bekämpfen. Das Auftreten dieser Schadorganismen ist dem amtlichen Pflanzenschutzdienst zu melden.

Beim Verdacht des Auftretens der gefährlichen Bakterienkrankheit Feuerbrand (Erwinia amylovora) ist in jedem Fall der amtliche Pflanzschutzdienst einzuschalten, da bei unsachgemäßem Beseitigen befallener Pflanzenteile eine Ausbreitung der Krankheit gefördert werden kann.

Pflichten von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben

Die Pflichten betreffend Bekämpfung von Schadorganismen sind im Kulturpflanzenschutzgesetz und in den darauf basierenden Verordnungen geregelt. Das Auftreten aller im Anhang I und II des Pflanzenschutzgesetzes 1995 aufgelisteten Schadorganismen sind dem amtlichen Pflanzenschutzdienst zu melden.

Für die Landwirtschaft sind folgende Verordnungen von Bedeutung:

Für den Gartenbau sind folgende Verordnungen von Bedeutung:

Giftbezugslizenzen und Giftbezugsscheine

Pflanzenschutzmittel, die als giftig (T) oder sehr giftig (T+) eingestuft sind, dürfen nur von Personen bezogen werden, die einen gültigen Giftschein oder eine gültige Giftbezugslizenz besitzen. Die Einreichung hat beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt zu erfolgen \ Giftbezugsbewilligung.

Verbringen von Pflanzen und Pflanzenprodukten

Das Verbringen von Pflanzen und pflanzlichen Produkten ist im Pflanzenschutzgesetz 1995 und in der Pflanzenschutzverordnung 1996 geregelt. Die Gebühren für die Tätigkeit des amtlichen Pflanzenschutzdienstes sind dem Gebührentarif § 16 beziehungsweise der Anlage 5 der Pflanzenschutzverordnung 1996 zu entnehmen.

Vor-Ort Kontrollen

Großmarkt-Inzersdorf, Zollamtsgebäude, 23., Laxenburgerstraße 365
22., Siebeckstraße 14
Fahrplanauskunft

Bei vorheriger telefonischer Terminvereinbarung sind auch Hausbeschauen möglich.
Telefon: +43 1 4000-42264

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Wiener Stadtgärten (Magistratsabteilung 42)
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