Streumitteleinsatz

Der Einsatz von Streumitteln (auch vorbeugend) ist in der Winterdienstverordnung 2003 geregelt.

  • Die Körnung für Streusplitt beträgt für Fahrbahnen 4 bis 8 Millimeter, für Gehsteige 2 bis 4 Millimeter. Diese Mittel müssen zudem eine hohe Abriebhärte haben, gewaschen, kantig, staubarm sowie trocken sein und dürfen keine bindigen und schmierigen Bestandteile enthalten.
  • Die Verwendung von Streusalz-Natriumchlorid (ausschließlich Siedesalz) erfolgt in Form von Feuchtsalz. Einschränkungen sind in der Winterdienstverordnung 2003 festgelegt.
  • Kaliumkarbonat wird vorwiegend in sensiblen Bereichen zur Anwendung gebracht.

Salzstreuverbot

Darstellung der Feuchtsalz-Zusammensetzung aus Natriumclorid und Wasser

Das Salzstreuverbot kann bei entsprechenden Wetterbedingungen von der Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) gemäß der Winterdienstverordnung 2003 außer Kraft gesetzt werden. Die Verlautbarung erfolgt über die Medien.

Zum Schutz der Umwelt ist in Wien die Verwendung von Salz beziehungsweise anderen natrium- oder halogenidhaltigen Auftaumitteln auf Flächen für den Fußgänger*innen-Verkehr im Umkreis von 10 Metern rund um "unversiegelte Flächen" - also etwa Wiesen und Baumscheiben - verboten. Ausnahmen sind in der Winterdienst-Verordnung 2003 geregelt.

Informationen dazu erhalten Sie bei der Umweltschutzabteilung (MA 22). Bei extremer Glatteisbildung kann das Salzstreuverbot bezirksweise oder für ganz Wien durch die MA 48 außer Kraft gesetzt werden. Bitte beachten Sie die Durchsagen im ORF, im Privatfernsehen oder im privaten Hörfunk.

Der Verdacht auf Verstoß gegen das Salzstreuverbot bei unversiegelten Flächen kann bei den Wiener Stadtgärten (MA 42) unter der Telefonnummer +43 1 4000-42485 oder per E-Mail an pflanzenschutz@ma42.wien.gv.at gemeldet werden.

Dafür sind folgende Angaben notwendig: Wer hat wo und wann gestreut?

Streusplittbeseitigung

Streusplitt muss rechtzeitig - auch während der Winterdienstperiode - beseitigt werden, um die Staubbelastung zu vermindern und die Verkehrssicherheit aufrechterhalten zu können. Sobald aufgebrachte Streumittel für die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs nicht mehr erforderlich sind, ist der Streusplitt einzukehren.

Die MA 48 reinigt auch in den Wintermonaten kontinuierlich die Fahrbahnen.

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