Streumitteleinsatz
Der Einsatz von Streumitteln (auch vorbeugend) ist in der Winterdienstverordnung 2003 geregelt.
Streusplitt: Die Körnung beträgt für Fahrbahnen vier bis acht Millimeter, für Gehsteige zwei bis vier Millimeter.
Streusalz-Natriumchlorid: Es kommt Siedesalz zur Anwendung. Die Verwendung erfolgt auch in Form von Sole für den Feuchtsalzeinsatz. Einschränkungen sind in der Winterdienstverordnung 2003 festgelegt.
Kaliumkarbonat: Wird vorwiegend im Wienerwaldbereich und auf der Ringstraße im 1. Bezirk bei Bedarf zur Anwendung gebracht.
Das Salzstreuverbot kann von der Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) beziehungsweise gemäß der Winterdienstverordnung 2003 außer Kraft gesetzt werden. Die Verlautbarung erfolgt über die Medien.
Streusplittbeseitigung
Streusplitt muss rechtzeitig beseitigt werden, um die Staubbelastung zu vermindern und die Verkehrssicherheit aufrechterhalten zu können.
Die MA 48 reinigt auch in den Wintermonaten kontinuierlich die Fahrbahnen.
Verantwortlich für diese Seite:Bernhard Ratz (Magistratsabteilung 48)
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