Winterdienst der MA 48

Schneeräumungsfahrzeug von vorne

Die Durchführung des Winterdienstes obliegt im allgemeinen dem Straßenerhalter beziehungsweise der Anrainerin oder dem Anrainer öffentlicher Gehsteige, Gehwege oder Stiegenanlagen. Im Wiener Stadtgebiet ist die Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen zuständig. Die Bundesstraßen A (Autobahnen) und S (Schnellstraßen) einschließlich der Auf- und Abfahrten werden jedoch von der ASFINAG betreut.


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Bernhard Ratz (Magistratsabteilung 48)
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