Winterdienst der MA 48
Die Durchführung des Winterdienstes obliegt im allgemeinen dem Straßenerhalter beziehungsweise der Anrainerin oder dem Anrainer öffentlicher Gehsteige, Gehwege oder Stiegenanlagen. Im Wiener Stadtgebiet ist die Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen zuständig. Die Bundesstraßen A (Autobahnen) und S (Schnellstraßen) einschließlich der Auf- und Abfahrten werden jedoch von der ASFINAG betreut.
- Winterdienstorganisation
- Winterdienstpläne und Streuzeiten
- Winterbasisradwegenetz: 3 MB PDF
- Streumitteleinsatz
- Europas größte Salzlagerhalle im Hafen Wien
- Gesetzliche Grundlagen der Straßenreinigung
- 48er-Winterdiensttipps für Wiener Gehsteige und Stiegen
- 48er-Wintertipps für FußgängerInnen, RadfahrerInnen, AutofahrerInnen und HundebesitzerInnen
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Bernhard Ratz (Magistratsabteilung 48)
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