Klimaschutz international

Übereinkommen des Internationalen Klimaschutzes

  • Konferenz in Toronto 1988 (G7-Gipfel)
    • Vereinbarung über eine Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen bis ins Jahr 2005 auf 80 Prozent, bezogen auf den Wert des Jahres 1988; Empfehlung, ein umfassendes Rahmenabkommen zum Schutz der Erdatmosphäre abzuschließen
  • Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen über Klimaänderungen 1992
    • Die Klimarahmenkonvention wurde beim UNO-Gipfel in Rio de Janeiro beschlossen und ist 1994 in Kraft getreten. Ziel des Übereinkommens ist "die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann".

Oberstes Organ des Übereinkommens ist die UN-Klimakonferenz, die jedes Jahr zusammentrifft. Die wichtigste Konferenz fand 1997 in Kyoto statt: Im Kyoto-Protokoll wurden erstmals völkerrechtlich verbindliche Emissionsbegrenzungen für insgesamt sechs Treibhausgase festgelegt.

Folgende Reduktionen sollen im Zeitraum 2008 bis 2012 (Basisjahr: 1990) erreicht werden:

  • Weltweit: fünf Prozent
  • EU insgesamt: acht Prozent
  • Österreich: 13 Prozent

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Andrea S. Fellner (Magistratsdirektion Klimaschutzkoordination)
Kontaktformular