Handlungsfeld "Energie-Aufbringung" - KliP II

"Energie-Aufbringung" ist ein Handlungsfeld im Klimaschutzprogramm der Stadt Wien. Im Rahmen dessen sollen die pro Kilowattstunde Endenergie emittierten Mengen an Treibhausgasen durch versorgungsseitige Maßnahmen möglichst gering gehalten werden. Dabei soll der schon bisher eingeschlagene Weg, die Effizienz im Strom- und Fernwärmebereich zu steigern, weitergeführt werden. Außerdem wird weiterhin verstärkt angestrebt, kohlenstoffintensive Energieträger durch weniger kohlenstoffintensive zu ersetzen. Dabei geht es unter anderem um die Forcierung des Einsatzes von erneuerbaren Energieträgern sowie die Verstärkung der Nutzung von Abwärmepotenzialen.

Maßnahmenprogramme

Das Handlungsfeld Energieaufbringung umfasst insgesamt acht Maßnahmenprogramme. Sie beinhalten folgende Schwerpunkte:

  • Das Ziel des Maßnahmenprogramms "Zukunftssichere Energieversorgung Wiens" ist die langfristige Sicherstellung der Energieversorgung Wiens. Dabei soll neben der Energieversorgung im Krisenfall vor allem auch die Bereitstellung der benötigten Energie mit den geringstmöglichen Treibhausgasemissionen gewährleistet werden.
  • Im Bahmen des Maßnahmenprogramms "Erneuerbare Energie" sollen Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energieträger weiterhin forciert werden. Dadurch soll der Anteil der erneuerbaren Energie - gemessen am Wiener Bruttoinlandsverbrauch - gesteigert werden.
  • Mit Hilfe des Maßnahmenprogramms "Weitere Effizienzsteigerung Strom- und Fernwärme-erzeugung" sollen die bei der Bereitstellung von Fernwärme und Strom emittierten spezifischen CO2-Mengen weiter verringert werden.
  • Das Maßnahmenprogramm "Fernwärmeausbau" versucht, den Marktanteil von Fernwärme am Wiener Wärmemarkt (für Baumheizung und Warmwasser) auf 50 Prozent auszubauen. Es ist für das KliP von zentraler Bedeutung, weil hier das größte Potenzial an CO2-Emissionseinsparungen vorliegt.
  • Durch die Umsetzung des Maßnahmenprogramms "Klimaschonende Kühlung" wird jener Kältebedarf, der trotz der Maßnahmen zur Optimierung der baulichen Maßnahmen und der Standortwahl nicht vermieden werden kann, möglichst klimaschonend bereitgestellt. Anstelle von Kälteanwendungen aus dezentralen Kompressionskältemaschinen soll Fernkälte oder solare Kühlung eingesetzt werden.
  • Das Maßnahmenprogramm "Einsatz klimagerechter Energieträger für Heizung, Warmwasser und Kälte (Energieträgerwechsel)" versucht, durch Beeinflussung des Energieträgermixes (sowohl im Bestand als auch im Neubau), die CO2-Emissionen für Heizung, Warmwasser und Kälte möglichst weitgehend zu verringern.
  • Das Maßnahmenprogramm "Nutzung von betrieblichen Abwärmepotenzialen" beabsichtigt, in verstärktem Ausmaß die in Betrieben anfallende Abwärme sowohl betriebsintern als auch außerhalb der Betriebsstätte zu nutzen. Gleichzeitig sollen energieeffiziente Prozesse im Betrieb forciert werden.
  • Das Ziel des Maßnahmenprogramms "Klimagerechte Stromnetzersatzanlagen" ist, mit fossilen Kraftstoffen betriebene Netzersatzanlagen durch Stromfestnetzanschlüsse oder innovative Alternativen zu ersetzen. Weiters sollen die sich weiterhin im Einsatz befindlichen, konventionellen Netzersatzanlagen optimiert betrieben und gewartet werden.

Umsetzungsbeispiele

Verantwortlich für diese Seite:
Andrea S. Fellner (Magistratsdirektion Klimaschutzkoordination)
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