"Carsharing" und "Fahrgemeinschaften/Carpooling"

KliP II-Umsetzungsbeispiele

"Carsharing"

Video zu "Ein Carsharing-Auto ersetzt acht Pkw"

Das Maßnahmenprogramm "Carsharing" trägt der Tatsache Rechnung, dass die Verkehrsmittelwahl maßgeblich von der Pkw-Verfügbarkeit bestimmt wird. Nutzerinnen und Nutzer von Carsharing können auf einen Pool von Autos an fixen Standplätzen zugreifen. Sie können diese im Gegensatz zur herkömmlichen Automiete auch stundenweise mieten. Studien zufolge geben 16 Prozent der Mitglieder nach ihrem Carsharing-Beitritt das eigene Auto auf. 22,3 Prozent schaffen sich kein zusätzliches Auto an.

Carsharing verändert besonders dort das Mobilitätsverhalten, wo sich die Schnittstelle zum Öffentlichen Verkehr optimal gestaltet. Deshalb bezieht sich das Maßnahmenprogramm vor allem auf die verstärkte Integration von Carsharing in den Umweltverbund. Er erfährt dadurch eine Erweiterung seiner Mobilitätsmöglichkeiten. Die Zahl der Carsharing-Standplätze und die Zahl der Carsharing-Nutzerinnen und -Nutzer soll durch das Maßnahmenprogramm gesteigert werden. Langfristig wirkt sich Carsharing auch positiv auf die Stellplatzsituation im öffentlichen Raum aus.

"Fahrgemeinschaften/Carpooling"

Das Maßnahmenprogramm "Fahrgemeinschaften/Carpooling" setzt vor allem beim Pendlerverkehr an. Durch eine Erhöhung des Besetzungsgrades (vor allem im regelmäßigen, Stadtgrenzen überschreitenden Verkehr) werden Fahrten vermieden und die bestehende Straßeninfrastruktur effizienter genutzt. Künftige Car-Pooler müssen über neue Serviceleistungen informiert und zur Nutzung animiert werden. Der Erfolg von Fahrgemeinschafts-Initiativen hängt maßgeblich vom Faktor Werbung beziehungsweise Bewusstseinsbildung ab.

Verantwortlich für diese Seite:
Andrea S. Fellner (Magistratsdirektion Klimaschutzkoordination)
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