Leistungsbericht 2010 der Abteilung Wasserrecht (MA 58)

Die MA 58 ist für die Bürgerinnen und Bürger Anlaufstelle für die Erteilung von Genehmigungen in den großen Rechtsbereichen Wasser- und Schifffahrtswesen. Für viele weitere, teilweise weniger bekannte Anliegen, wie zum Beispiel die der Jagd, der Fischerei, des Pflanzenschutzes, des Tierhalterechtes, des Forstrechtes oder der Landwirtschaft ist die Abteilung ebenfalls zuständig. Die zuletzt genannten Bereiche werden unter dem Begriff "Landeskultur" zusammengefasst. Auch die Vollziehung von Verwaltungsstrafverfahren wie etwa nach dem Wiener Reinhaltegesetz und der Winterdienstverordnung des Magistrates der Stadt Wien, nach dem Wiener Jagd-, Fischerei-, Weinbau-, und Tierhaltegesetz, sowie nach dem Forstgesetz 1975 fällt in den Vollzugsbereich der Abteilung. Darüber hinaus ist die MA 58 als Rechtsdienststelle im Rahmen der Legistik umfangreich bei der Vorbereitung von Entwürfen zu landesrechtlichen Vorschriften und für die Begutachtung von bundesrechtlichen Bestimmungen tätig.

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Projekt- und Schwerpunktüberblick 2010

Wasserrecht

Im Bereich Wasserrecht konnte die MA 58 den Wienfluss-Radweg um ein weiteres Teilstück über die Astgasse samt dazugehörigem Steg einer Bewilligung zuführen und damit erweitern. Im Zusammenhang damit wurde auch die sogenannte Wienflussverordnung einer Novelle unterzogen.

Intranetauftritt

Die gesamte Intranetseite der Abteilung wurde 2010 neu gestaltet.

Jagd

Im Jahr 2010 erfolgte die alle neun Jahre stattfindende neue Jagdgebietsfeststellung mit der Neufestsetzung der Eigenjagd- und Gemeindejagdgebiete, die circa50 Bewilligungen umfasst.

Neu bei der MA 58: Landesforstinspektion

Mit Stichtag 1. Jänner 2010 wurden die drei Mitarbeiter der Landesforstinspektion (LFI), die zuvor organisatorisch bei der Magistratsdirektion – Stadtbaudirektion eingegliedert waren, der MA 58 als neues Dezernat V angeschlossen. Hauptaufgabe der LFI ist es, als Amtssachverständige auf die Einhaltung der Bestimmungen des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der geltenden Fassung, vor Ort zu achten und sachverständige Gutachten in Verwaltungsverfahren, vor allem bei der Bewilligung von Rodungen, zu erstatten.

Neu im Verwaltungsstrafverfahren

Mit Stichtag 1. Juli 2010 wurde der Kreis der von der MA 58 zu vollziehenden Strafverfahren um die nach den Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes, LGBl. Nr. 39/1987 in der geltenden Fassung, erweitert.

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Wirtschaft, Arbeit und Statistik (Magistratsabteilung 23)
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