Gender Pay Gap - Statistiken

Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern werden als Gender Pay Gap (Lohnlücke) bezeichnet. Üblicherweise werden geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede in Form von prozentuellen Einkommensnachteilen von Frauen, gemessen an den Einkommen von Männern, dargestellt. Die Höhe der Einkommensdifferenzen hängt unter anderem von einer Vielzahl an Beschäftigungsmerkmalen, wie Alter, Branche, Arbeitszeit oder Arbeitserfahrung ab. Auch die verwendete Datenquelle und betrachtete Systemgrenze beeinflusst die Höhe des Pay Gaps.

Bei den Einkommensdaten aus der Lohnsteuerstatistik handelt es sich um wohnsitzbezogene Daten der Finanzverwaltung. Sie liefert vollständige Information über das Einkommen von Personen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit mit Wohnort Wien. Die Einkommen gemäß Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger beziehen sich hingegen auf den Beschäftigungsort und werden nur bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage erfasst.


Daten

Einkommen nach dem Wohnsitz

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Lohnsteuerpflichtige Jahreseinkommen von Arbeitnehmer*innen in Wien und Österreich

1998 bis 2021

Lohnsteuerpflichtige Jahreseinkommen von Arbeitnehmer*innen (ganzjährig, Vollzeit) in Wien und Österreich

2002 bis 2021

Lohnsteuerpflichtige Jahreseinkommen von Arbeitnehmer*innen nach Bezirken

2021

Lohnsteuerpflichtige Jahreseinkommen von Arbeitnehmer*innen (ganzjährig, Vollzeit) nach Bezirken

2021

Einkommen nach dem Arbeitsort

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Verteilung beitragspflichtiger Monatseinkommen nach Geschlecht in Wien

2006 bis 2021

Verteilung beitragspflichtiger Monatseinkommen von Arbeiter*innen in Wien

2006 bis 2021

Verteilung beitragspflichtiger Monatseinkommen von Angestellten in Wien

2006 bis 2021

Verteilung beitragspflichtiger Monatseinkommen in Wien nach Geschlecht und Altersgruppen

2021

Verteilung beitragspflichtiger Monatseinkommen in Wien nach Geschlecht und Wirtschaftsklassen

2021

2021

Erläuterungen

Gender Pay Gap

Gender Pay Gap (Lohnlücke) ist die Bezeichnung für Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern. Er wird zumeist als prozentueller Unterschied zwischen den Einkommen von Frauen und Männern, gemessen an den Einkommen der Männer, berechnet. Das Ausmaß der berechneten Einkommensunterschiede differiert je nach zugrundeliegendem Einkommensbegriff und verwendeter Datengrundlage.

Einkommensunterschiede auf Basis der Lohnsteuerstatistik sind wohnsitzbezogen. Sie können sowohl für Brutto- als auch für Nettojahreseinkommen unselbstständig beschäftigter Personen berechnet werden. Alle anderen Arten von Einkommen (beispielsweise aus selbständiger Erwerbstätigkeit oder aus Kapitaleinkommen) scheinen bei diesen Daten nicht auf. Es ist auch möglich, diese um die Arbeitszeit zu bereinigen, da auch nur ganzjährig und Vollzeit beschäftigte Personen gesondert ausgewiesen werden.

Einkommensunterschiede nach dem Beschäftigungsort können hingegen auf Basis der Einkommen gemäß Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger dargestellt werden. Es handelt sich dabei um beitragspflichtige Monatseinkommen für die Sozialversicherung, die nicht nach Arbeitszeit differenziert werden können. Die Daten ermöglichen eine Darstellung der Verteilung der Einkommen auf die Geschlechter. Allerdings ist zu beachten, dass diese nur bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage erfasst werden.

Individualeinkommen

Das unselbstständige Einkommen nach dem Wohnsitz beruht auf der Lohnsteuerstatistik. Dabei handelt es sich um eine sekundärstatistische Vollerhebung auf Basis der Lohnzettel der Arbeiternehmer*innen sowie der Pensionsbezieher*innen. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer und wird durch Abzug vom Arbeitslohn beziehungsweise Pensionsbezug eingehoben. Durch das Zusammenfassen jeweils aller zu einer Person gehörigen Lohnzettel-Datensätze wird ein personenbezogener Datenbestand generiert.

Das Einkommen (inklusive Sonderzahlungen) nach dem Arbeits- beziehungsweise Beschäftigungsort, das vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger für alle Arbeiter*innen sowie Angestellten (zugeordnet nach überwiegender Beschäftigung während des Jahres) erfasst wird, weist hingegen Versicherungsverhältnisse aus. Das heißt, dass hier Mehrfachzählungen möglich sind (zum Beispiel Bezug von mehreren Pensionen aus unterschiedlichen Versicherungsverhältnissen). Nicht erfasst werden in dieser Statistik pragmatisierte Bedienstete und Lehrlinge.

Eine Person, die während des Auswertungsjahres in mehreren Wirtschaftsklassen beschäftigt ist, wird in allen Wirtschaftsklassen mit dem jeweils in dieser Wirtschaftsklasse erzielten Einkommen erfasst. Die Zuordnung nach wirtschaftlicher Tätigkeit erfolgt nach der ÖNACE 2008. Die räumliche Zuordnung nach dem Beschäftigungsort sieht vor, dass eine Person, die während eines Jahres in mehreren Bundesländern beschäftigt ist, mit den jeweiligen im Bundesland erzielten Einkommen und Beschäftigungstagen erfasst wird. Wenn das Einkommen über der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage liegt, wird in der Statistik kein Wert ausgewiesen beziehungsweise werden zur Berechnung des arithmetischen Mittels die Einkommen nur mit den Grenzbeträgen berücksichtigt.

Definitionen

Arbeitsort (Beschäftigungsort)
Ort, an dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Bei abwechselnder Beschäftigung an verschiedenen Orten, jedoch von einer festen Arbeitsstätte aus, gilt diese als Beschäftigungsort, andernfalls der Wohnort. Ist eine Person während des Berichtsjahres in mehreren Bundesländern beschäftigt, so wird sie in allen diesen Bundesländern erfasst, jedoch nur mit den im jeweiligen Bundesland erzielten Einkommen.
Beitragspflichtiges Monatseinkommen
Zum beitragspflichtigen Einkommen gehören alle laufenden Bezüge (einschließlich Provisionen, Erschwerniszulagen, Zuschlägen für Überstunden) und Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gewinnanteile, Bilanzgeld), die nicht ausdrücklich im Gesetz als beitragsfrei erklärt sind. Nicht erfasst werden unter anderem Fahrkostenersätze, Tages- und Nächtigungsgelder, Schmutzzulagen, Jubiläumsgeschenke, Abfertigungen und Familienbeihilfen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz. Das Monatseinkommen wird aus der Summe der in einem Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkommen berechnet, dividiert durch die Zahl der Versicherungstage mal 30. Liegt ein Einkommen über der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage, wird der Grenzbeitrag ausgewiesen.
Grenzbetrag
Der Grenzbetrag wird berechnet aus der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage, dividiert durch 12, multipliziert mit 14.
Höchstbeitragsgrundlage
Die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist das Erwerbseinkommen der Versicherten. Zur Berechnung der Versicherungsbeiträge wird dieses Erwerbseinkommen aber nur bis zu einer Höchstgrenze – der sogenannten Höchstbeitragsgrundlage – herangezogen.
Lohnsteuerpflichtiges Jahreseinkommen
Das lohnsteuerpflichtige Jahreseinkommen der Arbeitnehmer*innen wird auf Basis der Lohnzettel erhoben. Die durchschnittlichen jährlichen Bruttobezüge enthalten die steuerpflichtigen, die steuerfreien und die mit festen Sätzen zu versteuernden Bezüge. Nicht enthalten sind die Familienbeihilfe beziehungsweise das Pflegegeld. Der durchschnittliche Jahresnettobezug wird auf Basis der Bruttobezüge berechnet, abzüglich der einbehaltenen Lohnsteuer, der einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge, der Kammerumlage und der Wohnbauförderung.
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