Ruhender Verkehr - Planungsergebnis Masterplan Verkehr Wien 2003
Autos brauchen Platz, viel Platz - nicht nur zum Fahren, sondern auch zum Parken. Diesen Platz beanspruchen sie vor allem im öffentlichen Straßenraum, der allen Wienerinnen und Wienern gehört. In Wien ist im Vergleich zu anderen europäischen Großstädten die Anzahl der Staustunden gering. Der Engpass in Wien lag vor allem im beengten Parkraum. 1994 hat die Stadt Wien die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Seitdem hat sich die Parkplatzsituation in Wien entspannt.
Vor Einführung der Parkraumbewirtschaftung lag die durchschnittliche Abstelldauer eines Pkw in Wien innerhalb des Gürtels bei sechs bis acht Stunden. Nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung liegt sie bei ein bis zwei Stunden. Das erleichtert vor allem den Wirtschafts- und Einkaufsverkehr und entlastet die Anwohnerinnen und Anwohner.
Parkraumbewirtschaftung
Durch die im Jahr 1994 eingeführte Parkraumbewirtschaftung konnte der Verkehr in den Bezirken 1 bis 9 und 20 durch die Verringerung von Dauerparkenden und Parkplatzsuchenden reduziert werden. Die Parkraumsituation der Wohnbevölkerung wurde verbessert. Zeitgleich wurde das Wiener Garagenprogramm entwickelt. In diesem Rahmen wurden bis 2003 in Wien 160 gewerbliche Garagen mit etwa 50.000 Stellplätzen errichtet. Mit dem Sonderprogramm der "Volksgaragen" wird die Idee der verbilligten Bewohnerparkplätze umgesetzt.
Die Parkraumpolitik soll dazu beitragen, Gestaltungs- und Nutzungsspielräume im öffentlichen Straßenraum zu erhöhen. Stadterweiterungsgebiete sollen von vornherein fußgängergerecht und qualitativ hochwertig gestaltet werden. Für die Fahrzeuge der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der ansässigen Betriebe sollen ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen. Mithilfe der Parkraumpolitik soll der Kfz-Verkehr reduziert werden.
Es soll eine hohe Lebensqualität im dicht bebauten Stadtgebiet geschaffen oder erhalten werden. Um das zu erreichen, sollen Dauerparkplätze von der Straße in Garagen beziehungsweise auf private Stellplätze verlagert werden. Bei der Errichtung neuer Garagen sind im Umkreis von 500 Metern die Stellplätze in Abstimmung mit der vorhandenen Stellplatzauslastung im öffentlichen Raum zu verringern. Im Zuge der Planung von öffentlichen Garagen und Wohnsammelgaragen soll gemeinsam mit den Bezirken festgelegt werden, wie die Verminderung von Stellplätzen an der Oberfläche aussehen wird. Die Organisation des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Straßenraum soll an den Standards für den Fußgängerverkehr ausgerichtet werden. Hinsichtlich der Organisation des Stellplatzangebotes im öffentlichen Straßenraum soll die Errichtung und Nutzung privater Stellplätze sowie das Garagenprogramm und das Sonderprogramm zur Garagenförderung ("Volksgaragen") weiterentwickelt werden
Park-and-Ride-Anlagen
Damit nicht so viele Autos nach Wien hereinkommen, setzt die Stadt Wien auf Park-and-Ride-Anlagen im Wiener Umland. Dort können Pendlerinnen und Pendler vor der Wiener Stadtgrenze bequem auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. In Kooperation mit Niederösterreich sollen zusätzliche Park-and-Ride-Anlagen an den S-Bahnen in Wiener Umlandgemeinden errichtet werden. Zusätzlich sind solche Anlagen an der Stadtgrenze dort vorgesehen, wo sich hochrangige Straßen und Schienen kreuzen.
Innerhalb des Wiener Stadtgebiets waren 2003 circa 5.800 P&R-Stellplätze verfügbar. Bis 2010 soll das Angebot auf circa 14.000 P&R-Stellplätze erhöht werden. Weitere Anlagen sind langfristig vor allem an den verlängerten U-Bahn-Linien vorzusehen. In Kooperation mit dem Land Niederösterreich sollten jene P&R-Anlagen ausgebaut werden, die den niederösterreichischen Pendlerinnen und Pendlern bereits in ihrer Wohnregion das Umsteigen in die S-Bahn erleichtern.
Ergänzend zu den Park-and-Ride-Anlagen in der Region sollen auch Park-and-Drive-Plätze an ausgewählten Parkplätzen des hochrangigen Straßennetzes außerhalb von Wien angelegt werden. Sie erleichtern die Bildung von Fahrgemeinschaften nach Wien.
Stellplätze auf Privatgrund
Zur Steuerung des Kfz-Verkehrs wird eine Begrenzung der privaten Stellplätze bei Betrieben, Bürohäusern oder Einkaufszentren vorgeschlagen. Dafür können grundsätzlich hoheitliche und fiskalische Steuerungsinstrumente (zum Beispiel Einführung von Stellplatzobergrenzen, Verkehrserregerabgabe) angewendet werden. All jene Maßnahmen müssen unbedingt mit Niederösterreich und den Umlandgemeinden abgestimmt werden. Damit soll eine Abwanderung jener Betriebe, für die eine gute Erreichbarkeit mit dem Kfz wichtig ist, ins niederösterreichische Umland verhindert werden.
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