Lenkungsinstrumente - Planungsergebnis Masterplan Verkehr Wien 2003

Neben den planerischen, organisatorischen, betrieblichen und baulichen Maßnahmen kann die Mobilitätsentwicklung durch rechtliche, steuerliche und finanzielle Lenkungsinstrumente beeinflusst werden.

Ein wesentlicher Grundsatz des Masterplans Verkehr Wien 2003 ist eine effiziente Gestaltung des Verkehrssystems. Das Prinzip der "Kostenwahrheit" unter Einbeziehung der externen Kosten der Mobilitätsabwicklung soll schrittweise umgesetzt werden. Zu den externen Kosten zählen:

  • Unfallfolgekosten
  • Schäden durch Lärmbelästigung
  • Luftverschmutzung oder Klimaveränderungen

Anpassungen bestehender Instrumente sind notwendig.

Dabei kann die Stadt Wien nur ihre Rolle als Antragstellerin, als Begutachterin oder als Lobbyistin wahrnehmen. Sie ist auf die Bereitschaft anderer Institutionen angewiesen. Wien wird eine aktive Rolle einnehmen, um die gewünschten Veränderungen zu erreichen oder unerwünschte Entwicklungen zu verhindern.

Zusätzlich zu gesetzlichen, steuerlichen und finanziellen Instrumenten kann die Stadt Wien die Umsetzung nachhaltiger Mobilitätsabwicklung auf vertraglicher Basis stärken. Sie kann das etwa durch den Abschluss von Mobilitätsverträgen tun.

Anpassung der Straßenverkehrsordnung

Im Bereich der Straßenverkehrsordnung besteht Änderungsbedarf: Das Vorbeifahren an einem in der Haltestelle stehenden Schienenfahrzeug soll neu geregelt werden. Die Vorrangregeln zugunsten des nach links einbiegenden öffentlichen Schienenverkehrs sollen abgeändert werden. Änderungsbedarf gibt es auch bei der Radwegebenutzungspflicht.

Änderungen bei Landesgesetzen und der Steuern

  • In den Wiener Landesgesetzen soll die Einführung von Stellplatzobergrenzen für Nicht-Wohnnutzungen festgelegt werden.
  • Voraussetzungen für die Einführung eines gebührenorientierten Parkraummanagements sollen geschaffen werden.
  • Sogenannte "Jobtickets" sollen steuerfrei gestellt werden.
  • Der Umbau der steuerlichen Förderung des Arbeitspendlerverkehrs in Richtung Nutzung der Verkehrsarten des Umweltverbundes soll forciert werden.
  • Die Besteuerung von Dieseltreibstoff soll an Benzin angeglichen werden.
  • Gemeinsam mit Niederösterreich soll die Einführung einer Verkehrsanschlussabgabe und einer "Verkehrserregerabgabe" geprüft werden.

Änderungen bei Maut, Strafen, Tarifen und Förderungen

Aus der Sicht der Stadt Wien soll die Mauthöhe für das Road Pricing zumindest 29 Cent pro Kilometer betragen.

Die Strafsätze für Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden und die Umweltbelastung verstärken, sollen angehoben werden. Gefährdungen sind zum Beispiel Nichteinhaltung von Tempolimits oder das Einfahren in nicht geräumte Kreuzungsbereiche.

Die seit 1986 unveränderten Kurzparktarife und die Gebrauchsabgaben sollen angepasst werden.

Eine Vergabe der Wohnbauförderungsmittel soll an Gebiete mit guter öffentlicher Verkehrsbetriebsbindung gebunden werden.

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