Geodaten - Nutzungsbedingungen

Die Nutzung der Geodaten der Stadtvermessung Wien (MA 41) darf nur nach Abschluss eines Nutzungsvertrages und unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen erfolgen.

Kartenausschnitt der Mehrzweckkarte im Bereich der Mölker Bastei

Nutzungsvertrag

Durch den Abschluss des Nutzungsvertrages erhält die Käuferin oder der Käufer beziehungsweise die berechtigte Nutzerin oder der berechtigte Nutzer das Recht der Nutzung der Geodaten der Stadtvermessung Wien (MA 41) gemäß den vereinbarten Nutzungsbedingungen.

Der Nutzungsvertrag enthält folgende Angaben:

  • Namen der Vertragspartnerinnen und -partner
  • Definition der Geodaten
  • Festlegung des Kostenersatzes
  • Nutzungsbedingungen
  • Rechtsverbindliche Unterschrift

Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich

  • 1.1. Diese Nutzungsbedingungen gelangen für die Herstellung von Produkten und Dienstleistungen zur Anwendung, welche (in Form von Bearbeitung oder Verarbeitung) auf einer Weiterverwendung bzw. Weiterentwicklung von Geodatenprodukten der Stadt Wien basieren. Diese Nutzungsbedingungen räumen kein Recht zu bloßer Weitergabe oder Weiterverkauf der von der Stadt Wien bezogenen Geodatenprodukte oder der diesen zugrunde liegenden Originaldaten ein, ausgenommen es handelt sich um die Weitergabe an einen Dritten zum ausschließlichen Zweck der Herstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung im Auftrag des Nutzungsberechtigten (siehe 3.3).
  • 1.2. Berechtigte Nutzerinnen und Nutzer sind solche, die diese Nutzungsbedingungen anerkennen und sich den Pflichten dieser Nutzungsbedingungen entsprechend verhalten.
  • 1.3. Die Stadt Wien überträgt der berechtigten Nutzerin bzw. dem berechtigten Nutzer kein Eigentum an den übergebenen Geodatenprodukten, sondern räumt lediglich ein nicht ausschließliches Recht der Nutzung dieser Datenprodukte ein.
  • 1.4. Erklärungen, diese Nutzungsbedingungen oder Teile davon nicht anzuerkennen oder ändern zu wollen, bleiben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird, unwirksam. In diesem Fall wird von der Stadt Wien kein Nutzungsrecht eingeräumt.

2. Nutzungsgegenstand

  • 2.1. Nutzungsgegenstand sind die Geodatenprodukte der Stadt Wien, sofern die Lizenzbedingungen erfüllt sind (Entgelte bezahlt sind) und soweit bei diesen nicht spezielle Nutzungsbedingungen vereinbart wurden.
  • 2.2. Die Stadt Wien ist nicht verpflichtet, Ergänzungen oder Aktualisierungen an den Geodatenprodukten zugrunde liegenden Datenbeständen vorzunehmen.

3. Eingeräumtes Nutzungsrecht

  • 3.1. Der Nutzerin bzw. dem Nutzer wird das nicht ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt, den Nutzungsgegenstand auch für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

Erlaubte Nutzung

  • 3.2. Eine Weitergabe bzw. ein Weiterverkauf von auf Basis der erworbenen Original-Geodaten erzeugten Folgeprodukten ist gestattet, sofern von der berechtigten Nutzerin bzw. vom berechtigten Nutzer sichergestellt ist, dass Dritten das Ableiten (Extrahieren) von Originaldaten nicht möglich ist.
  • 3.3. Die Weitergabe der erworbenen Original-Geodaten an Dritte zum Zwecke der Be- und Verarbeitung im Auftrag der berechtigten Nutzerin bzw. des berechtigten Nutzers ist gestattet (dazu zählt auch die Weitergabe im Rahmen von Wettbewerben und Ausschreibungen). Dabei ist die Nutzerin bzw. der Nutzer der Stadt Wien gegenüber verantwortlich, dass diese Dritten die Daten ausschließlich im Rahmen ihres Auftrages und gemäß dieser Nutzungsbedingungen verwenden und die Daten nach Auftragserledigung unverzüglich löschen.

Pflichten der Nutzerin bzw. des Nutzers

  • 3.4. Eine Weitergabe bzw. ein Weiterverkauf der erworbenen Original-Geodaten oder Auszüge davon ist im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen ausdrücklich untersagt.
  • 3.5. Die Nutzung der erworbenen Geodatenprodukte (oder Auszügen davon) in Form grafischer Darstellung in Informationsnetzen hat jedenfalls so zu erfolgen, dass die Daten gegen unrechtmäßiges Herunterladen geschützt sind. Insbesondere dürfen im Internet nur bildhafte Informationen kleinerer Bereiche (keine Vektordaten) präsentiert werden.
  • 3.6. Die Nutzerin bzw. der Nutzer hat die in ihrem/seinem Bereich Zugriffsberechtigten über die Nutzungsbedingungen in Kenntnis zu setzen.
  • 3.7. Die Nutzerin bzw. der Nutzer verpflichtet sich, die nicht autorisierte Benutzung der Geodatenprodukte durch Dritte nach besten Kräften zu verhindern (z.B. indem Datenkopien im nur unbedingt notwendigen Ausmaß vorgenommen werden), insbesondere auch durch sorgsame, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Datenaufbewahrung bzw. Datensicherung.
  • 3.8. Auf Verlangen der Stadt Wien hat die Nutzerin bzw. der Nutzer Auskunft über Art, Umfang und Zweck der Nutzung der Daten zu erteilen.

Verwendungseignung

  • 3.9. Die Geodaten der Stadtvermessung Wien (MA 41) stellen ein generalisiertes Abbild der Natur dar und sind als Grundlage für generelle Analyse, Planungen und Darstellungen geeignet. Für spezielle Detailuntersuchungen bedarf es einer eigenen aufgabenbezogenen Datenerfassung.

4. Ende des Nutzungsrechts

  • 4.1. Das Nutzungsrecht endet jedenfalls
    • 4.1.1. wenn die Nutzerin bzw. der Nutzer diese Nutzungsbedingung verletzt,
    • 4.1.2. wenn die Nutzerin bzw. der Nutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen Punkt 3.7 der Nutzungsbedingungen verstößt und dadurch die nicht autorisierte Benutzung der Geodatenprodukte durch Dritte ermöglicht.
  • 4.2. im Falle von zeitlich befristeter Nutzung zum vertraglich festgesetzten Zeitpunkt.
  • 4.3. im Falle von wiederkehrenden Nutzungsentgelten oder Abonnements:
    • 4.3.1. wenn das fällige Nutzungsentgelt nicht bezahlt wird
    • 4.3.2. durch ordentliche Kündigung: Die Kündigung bedarf der Schriftlichkeit und ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten jeweils zum letzten Tag eines Monats zulässig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
    • 4.3.3. durch Ablehnung von Vertragsänderungen laut Punkt 5 (siehe 5.1.4).
  • 4.4. Nach Beendigung der Nutzungsberechtigung sind die Originaldaten und eventuelle Kopien zu löschen. Bereits erzeugte Folgeprodukte sind von der Löschungsverpflichtung nicht betroffen.

5. Vertragsänderung

  • 5.1. Die Stadt Wien behält sich vor, die Nutzungsbedingungen im Falle wiederkehrender Nutzungsentgelte (Abonnements) unter folgenden Voraussetzungen zu ändern:
    • 5.1.1. Die Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Nutzungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Der Inhalt der Änderungen kann auch durch Verweis auf die Homepage der Stadtvermessung Wien (MA 41) bekannt gegeben werden.
    • 5.1.2. Die geänderten Nutzungsbedingungen treten zum von der Stadt Wien genannten Termin, frühestens aber drei Monate ab Zugang der Änderungsmitteilung in Kraft.
    • 5.1.3. Sofern die oder der Nutzungsberechtigte den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als einvernehmlich vereinbart.
    • 5.1.4. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs gegen die angekündigten Änderungen endet das Vertragsverhältnis und damit die Nutzungsberechtigung mit dem Termin des Inkrafttretens der Änderung. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag unverändert weiter.

6. Vertragsstrafe

  • 6.1. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Nutzungsbedingungen durch die Nutzerin bzw. den Nutzer, gilt neben dem Erlöschen der Berechtigung zur Nutzung der Geodaten mit sofortiger Wirkung und vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzpflichten eine Vertragsstrafe in der Höhe des fünffachen Nutzungsentgeltes als vereinbart.

7. Preisfestsetzung

  • 7.1. Es gelten die seitens der Stadtvermessung Wien (MA 41) im Internet publizierten Preise.

8. Urheberbezeichnung

  • 8.1. Bei jeder Reproduktion oder Publikation der Original-Geodatenprodukte in analogen oder elektronischen Medien ist der Quellenhinweis (Quelle: Stadt Wien, MA 41 - Stadtvermessung) an gut sichtbarer Stelle anzubringen. Bei Online-Medien ist der Text als Link auf die Homepage der Stadtvermessung Wien (http://www.stadtvermessung.wien.at) auszuführen, bei analogen Medien ist der Link als Text (http://www.stadtvermessung.wien.at) anzugeben.
  • 8.2. Bei jeder Reproduktion oder Publikation von aus den Original-Geodatenprodukten abgeleiteten Folgeprodukten in analogen oder elektronischen Medien ist der Hinweis "Kartengrundlage: Stadt Wien, MA 41 - Stadtvermessung" anzubringen.

9. Haftungsausschluss

  • 9.1. Die Stadt Wien übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationsinhalte sowie die Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das Risiko bezüglich der Eignung der Informationsinhalte für einen bestimmten Zweck trägt die Nutzerin bzw. der Nutzer. Die Stadt Wien schließt Haftungsansprüche aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist, einschließlich Folgeschäden aus der Nutzung der Geodatenprodukte.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • 10.1. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Anwendung dieser Nutzungsbedingungen oder den zugrunde liegenden Vertragsverhältnissen ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Wiener Stadtverwaltung, Wien 1., Rathaus, ausschließlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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Stadtvermessung Wien (Magistratsabteilung 41)
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