Haftung und Versicherung - Projekt "einfach - mehrfach"
Haftungs- und Versicherungsfragen sind die meist genannten Ängste im Zusammenhang mit Mehrfach- und Zwischennutzung.
Alle im Eigentum der Stadt befindlichen Liegenschaften, die nicht vermietet, verpachtet oder gewerblich beziehungsweise betrieblich genutzt sind, sind mittels der Gemeinde-Haftpflichtversicherung versichert. Diese Versicherung lässt sich auch auf Flächen anwenden, die entgeltlich und nicht kommerziell von der Stadt vergeben werden. Sie gilt auch auf Flächen anderer, auch privater Grundeigentümerinnen und -eigentümer, die der Stadt Wien zum Beispiel für soziale Zwecke überlassen werden.
Für alle Flächen, die der Gemeinde-Haftpflichtversicherung unterliegen, sind von der grundverwaltenden Dienststelle Sicherheitsmaßnahmen beziehungsweise Wartungsaufgaben zu definieren. So kann im Schadensfall die Frage der Fahrlässigkeit geklärt werden. Die Erhaltung der geforderten Sicherheit ist jedenfalls Aufgabe des Trägers von Einrichtungen und Angeboten.
Personen- und Sachschäden, die durch andere Nutzerinnen und Nutzer verursacht werden, wie etwa eine zerbrochene Brille oder eine Verletzung beim Spielen, sind durch die Verursacherinnen und Verursacher beziehungsweise deren Eltern - und gegebenenfalls deren Haushaltsversicherung - abzudecken.
Verantwortlich für diese Seite:Stadtentwicklung Wien
Kontaktformular
