Ökostrom- und Photovoltaikförderung
Seit 1. Jänner 2012 ist für Privatpersonen ausschließlich die Online-Einreichung möglich.
Photovoltaikförderung
Das Ziel der Ökostromförderung ist die Förderung fortschrittlicher Technik zur Stromerzeugung. Dazu zählen erneuerbare Energiequellen ausgenommen Wasserkraft, Klärschlamm, Tiermehl und Ablauge sowie die Steigerung der Energieeffizienz und das Sparen von Energie. Gefördert werden sollen dabei auch Technologien, die sich erst auf längere Sicht rechnen.
Wiener Photovoltaikförderung
Der Folder "Solarstrom in Wien" beschreibt Schritt für Schritt den Weg zur eigenen Photovoltaik-Anlage.
Folder herunterladen (800 KB PDF)
Gefördert werden:
- Anlagen mit mindestens 900 Volllaststunden pro Jahr, unter Nachweis standardisierter Berechnungsmethoden
- Anlagen, bei denen eine Möglichkeit zur Einspeisung ins öffentliche Netz besteht.
- Investitionen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (unter anderem von Photovoltaikanlagen)
- Kosten von immateriellen Leistungen, die im Zusammenhang mit den genannten Zielen notwendig sind und von befugten Personen oder Unternehmen erbracht werden:
- Grundsatzkonzepte
- Regionalstudien
- Planungs- und Beratungsleistungen
- Energiekonzepte
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
- Aus- und Weiterbildung
- Gutachten einschließlich der hierfür erforderlichen Vorleistungen und Versuche
Der Antrag auf Förderung hat ausschließlich vor Beginn der Errichtung zu erfolgen. Entsprechende Ansuchen können natürliche oder juristische Personen stellen. Jede zusätzlich beantragte und in Anspruch genommene Förderung ist der Förderstelle umgehend zu melden.
Genehmigungen
Genehmigung , die im Zuge der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zu beantragen sind:
Zusätzlich zur Fördereinreichung können folgende Genemigungen erforderlich sein :
- Baugenehmigung der Baupolizei (MA 37) ist nur in Ausnahmefällen nötig:
- bei Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen.
- bei zeitlich begrenzter Bausperre.
- bei denkmalgeschützten Gebäuden, die die äußere Gestaltung, den Charakter oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen.
- Antrag auf architektonische Begutachtung für Fotovoltaik- und Solaranlagen - MA 19: Von diesem Gutachten kann abgesehen werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: 983 KB PDF
Virtuelles Amt
Weiterführende Informationen
- Errichtung, Inbetriebnahme und Förderung von netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen in Wien - Wiener Umweltanwaltschaft
- Solarpotenzialkataster - Stadtplan - Wien Umweltgut
- Ökostromgesetz und seine Novellierung
Verantwortlich für diese Seite:Ing.in Ursula Heumesser (Magistratsabteilung 20)
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