Architektonische Gutachten für Bewilligungen
Alle Bauplanungen in Wien, sowohl von privaten als auch von öffentlichen Bauten, werden von der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) auf die gestalterische Einfügung in das Stadtbild überprüft. Diese architektonische Begutachtung ist für die jeweils zuständige Behörde (MA 37, MA 46, MA 59, MA 64) Basis für die Erteilung einer Bewilligung.
Für häufig wiederkehrende Bauvorhaben hat die MA 19 eine Praxis entwickelt, die im Virtuellen Amt in übersichtlicher Form (Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen, Zuständigkeit, Kosten, Termine/Fristen) dargestellt und erläutert wird.
Werbeanlagen
Der urbane Raum ist für die Bewerbung von Geschäften, Firmenstandorten und Produkten interessant. Für die unterschiedlichen Reklameanlagen haben sich aufgrund der speziellen Charakteristik der einzelnen Werbeträger (Billboard, Fahne, Feuermauerwerbung, Stele, Geschäftsaufschrift, Steckschild, Werbeanlage am Dach, Werbepylon, Staubnetzwerbung) unterschiedliche Regelungen entwickelt, die ebenfalls im Virtuellen Amt näher beschrieben sind.
Virtuelles Amt
- Stadtgestaltung - Amtswege
Architektonische Begutachtung von baulichen Anlagen und Werbeanlagen
Behörden
- Baupolizei (MA 37)
- Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
- Marktamt (MA 59)
- Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Kontakt
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Architektur und Stadtgestaltung (Magistratsabteilung 19)
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