Architektonische Gutachten für Bewilligungen

Weißes Vogelhaus auf einer Wiese im Vordergrund, Kinderspielplatz im Bildhintergrund

Alle Bauplanungen in Wien, sowohl von privaten als auch von öffentlichen Bauten, werden von der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) auf die gestalterische Einfügung in das Stadtbild überprüft. Diese architektonische Begutachtung ist für die jeweils zuständige Behörde (MA 37, MA 46, MA 59, MA 64) Basis für die Erteilung einer Bewilligung.

Für häufig wiederkehrende Bauvorhaben hat die MA 19 eine Praxis entwickelt, die im Virtuellen Amt in übersichtlicher Form (Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen, Zuständigkeit, Kosten, Termine/Fristen) dargestellt und erläutert wird.


Werbeanlagen

seitlicher Blick auf Hausfassade, unterschiedliche Werbeelemente im öffentlichen Raum

Der urbane Raum ist für die Bewerbung von Geschäften, Firmenstandorten und Produkten interessant. Für die unterschiedlichen Reklameanlagen haben sich aufgrund der speziellen Charakteristik der einzelnen Werbeträger (Billboard, Fahne, Feuermauerwerbung, Stele, Geschäftsaufschrift, Steckschild, Werbeanlage am Dach, Werbepylon, Staubnetzwerbung) unterschiedliche Regelungen entwickelt, die ebenfalls im Virtuellen Amt näher beschrieben sind.


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DI Robert Kniefacz

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Architektur und Stadtgestaltung (Magistratsabteilung 19)
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