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Freifahrt für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, im Verkehrsverbund Ostregion (VOR)

Voraussetzung ist der Vermerk "Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes bedarf einer Begleitperson" im Behindertenpass.
Siehe Tarifbestimmungen unter folgendem Punkt:
1.6.11 Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung und Schwerkriegsbeschädigte ............... Seite 11
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