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Kinderabsetzbetrag, 2024

Anspruch auf Kinderabsetzbetrag hat jede steuerpflichtige Person, die Familienbeihilfe bezieht
€ 67,80 monatlich
Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und muss nicht gesondert beantragt werden.
Die Auszahlung erfolgt auch bei keiner oder nur geringer Steuerleistung.

Verantwortlich für diese Seite:
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at