Ausbildung und Qualitätssicherung: Grundlagen und Leitvorstellungen

Ziele

Für die Aus- und Fortbildung der Psychosozialen Akutbetreuung sowie deren Qualitätssicherung sollen Standards entwickelt werden, die einerseits die Vielfalt der Ausgangslage berücksichtigen, andererseits die Notwendigkeit einer wissenschaftlich fundierten Aus- und Fortbildung betonen. Die Schaffung einer anerkannten qualifizierten Ausbildung trägt zur Professionalisierung der Psychosozialen Akutbetreuung bei.

Anforderungen an Ausbildungsgänge

  • Sie müssen die Multidisziplinarität der Teams berücksichtigen und ein gemeinsames Basiswissen schaffen.
  • Sie müssen zur Praxiserfahrung und Routine in der Intervention verhelfen.
  • Sie müssen Personen, die keine Einsatzerfahrung haben, diese vermitteln.
  • Sie müssen helfen, eigene persönliche Grenzen zu erkennen und Grenzen der Intervention in der Akutsituation vermitteln.
  • Sie sollen ein Menschenbild vermitteln, das von den Möglichkeiten der Autonomie, Überlebenskunst und Kreativität der Betroffenen ausgeht.
  • Sie sollen eine nicht-pathologisierende Einstellung zu den Betroffenen vermitteln.
  • Sie dienen dazu, Unerträgliches erträglich werden zu lassen.
  • Sie dienen der Selektion im Hinblick auf Eignung.
  • Sie sollen auf wissenschaftlicher Basis stehen, was Interventionstechniken betrifft.
  • Sie sollen auf Erfahrungslernen aufgebaut sein und Ressourcen und Kompetenzen der Teilnehmer fördern.

Standards sind auf mehreren Ebenen zu entwickeln wie etwa:

  • Inhalte der Ausbildung und Fortbildung
  • Kursdauer, Kursabschluß und Entsendung (Beauftragung für Einsätze)
  • Positionierung des Kurses als Zusatzausbildung
  • Kursdurchführung - didaktische Kriterien Zulassungskriterien für Teilnehmer/innen - persönliche Eignung, Quellenberuf, Anbindung an Organisation
  • Kursanbieter - fachliche und organisatorische Leitung, Kooperation, Infrastruktur, Finanzierung und Förderung der Organisationskultur

Instrumente zur Qualitätssicherung

Für die Durchführung der Aus- und Fortbildung sind Instrumente der Qualitätssicherung vorzusehen.

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