Ausbildung und Qualitätssicherung: Erläuterungen und Empfehlungen
Ziele
Die Aus- und Fortbildung zur/zum Psychosozialen Akutbetreuer/in soll die Qualität der Psychosozialen Akutbetreuung fördern und bildet einen Beitrag zur Professionalisierung dieser Dienstleistung.
Anforderungen an Ausbildungsgänge
- Ausbildung und Fortbildung
- Basiskurs
- Aufbaukurs
- Kurs, Kursabschluß und Entsendung
- Kursabhaltung
- Seminarteilnahme
- Kursanbieter
Ausbildung und Fortbildung
Beginnt eine Organisation mit der Ausbildung zur Psychosozialen Akutbetreuung, geht dieser Phase eine generelle Informationswelle voraus, die Vorgesetzte und potentielle Ausbildungsteilnehmer/innen über Sinn und Zweck psychosozialer Ausbildung sowie über Inhalte, Zugangsvoraussetzungen und Einsatzmöglichkeiten von Akuthilfe aufklärt. Dies dient nicht nur der Information, sondern soll auch einen ersten Schritt der Einbettung derartiger Dienstleistungen in die Organisationskultur der Einsatzdienste bedeuten.
Im nächsten Schritt lernen potentielle Akutbetreuungsmitarbeiter/innen in einer Einführungsphase die Ausbildungsziele, die Ausbildungsschritte sowie ihre potentielle Bezugsgruppe kennen und erarbeiten erste Kompetenzen der Akutbetreuung.
Diese Kompetenzen können sein:
- Strukturierung
- Beziehungsaufbau und -pflege
- Spannungs- und Stressregulation
- Helferidentität
- Grenzen der Helferrolle und eigene Grenzen
- Aktives Zuhören (Helmut Lanschützer)
Des weiteren werden Unvereinbarkeiten und Unterschiede von SbE (Schulung und Betreuung vor/nach belastenden Einsätzen der professionellen Einsatzkräfte und Helfer/innen) und Akutbetreuung bearbeitet.
Diese Phase dient primär der Information und der Überprüfung seitens der Ausbildungsteilnehmer/innen, ob sie bereit sind, eine derartige Ausbildung und spätere Akutbetreuung durchzuführen. Teilnehmer/innen dieser Phase können jeder Zeit von der Ausbildung zurücktreten, Trainer/innen dieser Phase können jeder Zeit Ausbildungskandidat/innen von einer Fortführung dieser Ausbildung mit Begründung abraten.
Basiskurs
Themen des Basiskurses können sein:
- Stress im Einsatzdienst:
- Entstehung von Stress
- Stressoren
- Stressreaktionen
- Begründung für die Stressbearbeitung
- Einführung in die Psychotraumatologie:
- Acute Stress Disorder
- PTSD
- Komorbidität (Ätiologie, Epidemiologie, Risikofaktoren)
- Umgang mit Betroffenen (Einzelbetreuung):
- Merkmale der Gesprächsführung,
- Stufen der Intervention (Normalisieren der Reaktionen, Stimulusminderung, Akzeptanz der Krise, Bewältigungsstrategien und Mechanismen, Rückführen zu Alltagsverhalten)
- Intervention in der Einzelbetreuung:
- Ressourcenarbeit ("wer braucht was?")
- Beziehungsstrukturen erkennen und nützen
- Umgang mit der eigenen und der fremden Ohnmacht, der Wut und der Trauer
- Angebot des "Daseins" und "Aushaltens des
- Unerträglichen"
- Symptomaufklärung
- Vorbereitung für etwaige weiterführende Zuweisungen und Behandlungen
- Interventionsende erkennen
- Abschiednehmen
- Betreuungssystem im Akut-Bereich:
- Grenzen und Verantwortung der Akutbetreuer/innen
- weiterführende Betreuungseinrichtungen
- Kooperation mit anderen Institutionen und relevanten Dienstleistern
- Schritte in die Praxis, Transfer des Gelernten in den Einsatz, Vorbereitung zum Volontieren (Mitarbeit unter Anleitung), Organisatorisches für Einsätze
Aufbaukurs
Themen des Aufbaukurses können sein:
- Reflexionen der gemachten Erfahrungen
- Erarbeitung komplexer Betreuungsituationen. Die Inhalte dieses Themenkreises werden vertieft und ergänzt und über erfahrungslernorientierte Techniken vermittelt (Rollenspiele, Planspiele, Videoaufzeichnungen...)
- Eigene Psychohygiene: Grenzen des Einsatzes, Vorkehrungen für Hilfestellungen
- Grundsätze für den Einsatz: Thematisierung der Haltung - Angebot statt Aufzwingen, religiöse und weltanschauliche Offenheit
- Einbindung in die Gesamthilfe bei Großeinsätzen, organisatorische Belange (Alarmierung, Anfahrt, Versicherung, rechtliche Basis, Einsatzleitung, Teamleitung)
- Erarbeiten und Üben von Ritualen, Krisenbegleitung und Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit, Aushalten des Unerträglichen, Vertiefung der Gesprächsführungskompetenz und des aktiven Zuhörens durch Betreuungsgespräche unter Anleitung (Rollenspiel)
- Umgang mit besonderen Einsatzerfordernissen: Kinderbetreuung, Unfälle mit Kleinkindern, Todesfall, Suizid, Schuldgefühle bei Opfern, Ablehnung, Aggression, Ersteinsatz
- Grundregeln: Organisation und Alarmierungsschema für den Einsatz, Vereinbarungen für die Arbeit, Hilfestellungen und Infrastruktur für Mitarbeiter/innen, regelmäßiger Erfahrungsaustausch, Fortbildung
- Praxis: Ein Mindestmaß für die Praxisausbildung (Einsätze mit dem Notarzt/ärztinnenteam bzw. der Rettung oder Vergleichbares) ist zu definieren. Die praktische Ausbildung ist integraler Bestandteil der Ausbildung und unabdingbare Voraussetzung für die Einsatzberechtigung.
Das Stundenausmaß der Kurse ist mit einem Mindeststandard pro Kurseinheit festzulegen.
Kurs, Kursabschluß und Entsendung
Für die Absolvierung eines Kurses und eine spätere Mitarbeit ist eine freiwillige Meldung an die Trägerorganisation der Akutbetreuung notwendig. Die Beratung hinsichtlich der Teilnahme liegt bei einem Entscheidungsgremium der Trägerorganisation. Teilnehmer/innen können jeder Zeit aus dem Kurs ausscheiden.
Eine Beauftragung mit Einsätzen ist von der Ausbildung entkoppelt.
Nicht jede ausgebildete Person ist automatisch zur Ausübung von Einsätzen berechtigt. Ein Einsatz ohne Ausbildung ist jedoch unmöglich. Insgesamt soll die Ausbildung nicht länger als zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Kursabhaltung - didaktische Kriterien
Die Kurse sind in Einheiten sukzessive anzubieten. Sie werden von psychosozialen Fachkräften (Einsatzerfahrung, psychotraumatologische Fachkenntnisse) und erfahrenen Akutbetreuer/innen abgehalten. Die Kurse sind mit speziellen Unterrichtsmaterialen auszustatten. Didaktische Mittel, die Erfahrungslernen und themenspezifische Selbsterfahrung fördern sind anzuwenden (Rollenspiele, Planspiele, Kleingruppenarbeit, übende Verfahren). Die Auswahl der Trainer/innen obliegt der Trägerorganisation. Trainer/innen unterliegen einer Fortbildungspflicht und sind angehalten in der Praxis permanent tätig zu sein. Sie sind für die wissenschaftliche Aktualität der Ausbildung verantwortlich.
Seminarteilnahme - persönliche Eignung, Quellenberuf, Anbindung an eine Organisation
Kandidat/innen für die Ausbildung zum Akutbetreuer/innen sollten in stabiler persönlicher Situation leben, an eine Einsatzorganisation angebunden werden und mindestens 25 Jahre alt sein. Die Bausteine der Kurse dienen sowohl der Auswahl seitens der Träger als auch der Selbstreflexion hinsichtlich der Eignung für die Akutbetreuer/innen durch die Teilnehmer/innen selbst. Als einschlägig vorbildende Quellenberufe können gegebenenfalls gelten: Psycholog/innen, Sozialarbeiter/innen, Krankenschwester/Krankenpfleger u. a.
Kursanbieter - fachliche und organisatorische Leitung, Kooperation, Infrastruktur, Finanzierung und Förderung der Organisationskultur
Jede Trägerorganisation sollte mit psychosozialen Fachkräften für die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung kooperieren und für die wissenschaftliche Basis der Ausbildung Sorge tragen. Jede Trägerorganisation sollte eine Person verantwortlich mit der organisatorischen Leitung des Projekts betrauen. Für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Ausbildung und Fortbildung ist ein angemessener finanzieller Rahmen durch die Trägerorganisation zur Verfügung zu stellen, der auch Kosten der Infrastruktur (Unterrichtsmaterialien, Seminarräume, Übernachtungsmöglichkeiten u. ä.) mitberücksichtigt.
Qualitätssicherung in der Durchführung der Aus- und Fortbildung
Die Kurse sind sowohl inhaltlich als auch organisatorisch einer laufenden Evaluierung zu unterziehen.
Verantwortlich für diese Seite:Magistratsdirektion - Krisenmanagement und Sicherheit
Kontaktformular
