AkutBetreuungWien (ABW): Prinzip und Indikationenliste
Prinzip der ABW
Ausschlaggebend für den Einsatz der ABW ist nicht die Anzahl der Betroffenen, sondern der Schweregrad der möglichen Traumatisierung.
Indikationenliste
Gruppe 1 - Notfalls- und Krisenereignisse mit traumatischer Qualität
- Plötzlicher Tod eines Angehörigen
- Plötzlicher Kindestod
- Überbringung von Todesnachrichten (länderspezifisch!)
- Verkehrsunfall
- Arbeitsunfall
- Todesfälle und Unfälle im "Öffentlichen Raum"
- Mord/Mordversuch
- Suizid und erweiterter Suizidversuch
- Schwierige (Todes-)Ermittlungen der Kriminalpolizei
Gruppe 2 - Großschadensereignisse
- Eisenbahn-, U-Bahn, Straßenbahn-, Bus-, Lift-, Seilbahn- und Schiffsunfälle
- Flugzeugabsturz
- Länger andauernde Suchaktion (Kind ertrunken etc.)
- Einsätze von Spezialeinheiten der Polizei/Gendarmerie (Terror, Attentate)
- Geiselnahmen/länger dauernde Überfälle
- Hilfe für Helfer in Akutsituationen
- Nachbetreuung von Helfern bei traumatisierenden Ereignissen
Gruppe 3 - Katastrophenereignisse
- Naturkatastrophen (Erdbeben, Hochwasser, Lawinenabgänge etc.)
- Diverse Katastrophen- und Großschadensereignisse im Bundesland beziehungsweise österreichweit, vor allem wenn BewohnerInnen des jeweiligen Bundeslandes betroffen sind (zum Beispiel Kaprun)
- Brände, Explosionen, Dacheinsturz
- Betreuung psychisch - traumatisierter Flüchtlinge/Vertriebener
Gruppe 4 - Geplante Großeinsätze
- LOVE-Parade, Silvesterpfad, Koordinierte Übungen, etc.
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