AkutBetreuungWien (ABW): Prinzip und Indikationenliste

Prinzip der ABW

Ausschlaggebend für den Einsatz der ABW ist nicht die Anzahl der Betroffenen, sondern der Schweregrad der möglichen Traumatisierung.

Indikationenliste

Gruppe 1 - Notfalls- und Krisenereignisse mit traumatischer Qualität

  • Plötzlicher Tod eines Angehörigen
  • Plötzlicher Kindestod
  • Überbringung von Todesnachrichten (länderspezifisch!)
  • Verkehrsunfall
  • Arbeitsunfall
  • Todesfälle und Unfälle im "Öffentlichen Raum"
  • Mord/Mordversuch
  • Suizid und erweiterter Suizidversuch
  • Schwierige (Todes-)Ermittlungen der Kriminalpolizei

Gruppe 2 - Großschadensereignisse

  • Eisenbahn-, U-Bahn, Straßenbahn-, Bus-, Lift-, Seilbahn- und Schiffsunfälle
  • Flugzeugabsturz
  • Länger andauernde Suchaktion (Kind ertrunken etc.)
  • Einsätze von Spezialeinheiten der Polizei/Gendarmerie (Terror, Attentate)
  • Geiselnahmen/länger dauernde Überfälle
  • Hilfe für Helfer in Akutsituationen
  • Nachbetreuung von Helfern bei traumatisierenden Ereignissen

Gruppe 3 - Katastrophenereignisse

  • Naturkatastrophen (Erdbeben, Hochwasser, Lawinenabgänge etc.)
  • Diverse Katastrophen- und Großschadensereignisse im Bundesland beziehungsweise österreichweit, vor allem wenn BewohnerInnen des jeweiligen Bundeslandes betroffen sind (zum Beispiel Kaprun)
  • Brände, Explosionen, Dacheinsturz
  • Betreuung psychisch - traumatisierter Flüchtlinge/Vertriebener

Gruppe 4 - Geplante Großeinsätze

  • LOVE-Parade, Silvesterpfad, Koordinierte Übungen, etc.
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Magistratsdirektion - Krisenmanagement und Sicherheit
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