Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 08.09.2010:
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Entwurf für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht
Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet: Gesetz, mit dem das Wiener Tierzuchtgesetz geändert wird. Der Entwurf mit Erläuternden Bemerkungen ist im Internet auf der Seite www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm abrufbar und liegt in den Magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 8. September 2010 bis 20. Oktober 2010 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.30 Uhr.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse post@ma58.wien.gv.at gesendet oder schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen im Internet veröffentlicht werden. Es besteht aber die Möglichkeit die Veröffentlichung zu untersagen.
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