Erste Hilfe - Wirbelsäulenverletzungen
Durch Brüche von Wirbelkörpern kann das Rückenmark geschädigt werden. Die Gefahr einer Querschnittlähmung ist gegeben. Dies kann besonders bei Verkehrsunfällen, Stürzen aus großen Höhen und Sportunfällen der Fall sein.
Bevor die Patientin oder der Patient geborgen wird, sollte die Beweglichkeit von Armen und Beinen geprüft werden. Kann die Patientin oder der Patient Hände oder Beine nicht bewegen, so ist die Möglichkeit einer Verletzung der Wirbelsäule wahrscheinlich. In beiden Fällen kann das Rückmark verletzt sein. Schmerzen im Bereich des Rückens oder des Halses sagen nichts über das Ausmaß der Schädigung aus. Bei bewusstlosen Patientinnen oder Patienten daher immer davon ausgehen, dass eine Wirbelsäulenverletzung vorliegen kann.
Achtung:Falsche Bergung kann eine Querschnittslähmung auslösen.
Sofortmaßnahmen
- Selbstschutz beachten
- Lebensfunktionen überprüfen und sicherstellen
- Patientin beziehungsweise Patienten - wenn es nicht unbedingt sein muss - nicht bewegen
- Lagerung durch geschultes Personal
- Helmabnahme bei Motorradfahrern unter Fixierung der Halswirbelsäule
- Rettung rufen: 144
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Rettung (Magistratsabteilung 70)
Kontaktformular
