Erste Hilfe
Was viele nicht wissen: Neben der moralischer Verpflichtung besteht auch die gesetzliche Verpflichtung zur zumutbaren Erste Hilfe Leistung. Leisten Sie auf alle Fälle Hilfe, auch wenn Sie sich unsicher fühlen.
Erste Hilfe – Maßnahmen
- Ruhe bewahren
- Selbstschutz: Denken Sie immer zuerst an Ihre eigene Sicherheit! Überprüfen Sie, ob für Sie, oder Dritte und die Patientin beziehungsweise den Patienten Gefahr drohen.
- Patientin beziehungsweise Patienten beruhigen und in angenehmer Position belassen. Körperliche Berührungen (zum Beispiel an Hand oder Schulter) und ehrlicher Zuspruch wird meist sehr dankbar angenommen.
- Beengende Kleidung öffnen, für Frischluft sorgen.
- Verletzte sollten nur bewegt werden, wenn es unbedingt notwendig ist
- Äußere Blutungen stillen
- Bewusstlose Personen in die stabile Seitenlage bringen
- Fehlen von Lebenszeichen erfordert unverzüglich Wiederbelebungsmaßnahmen
- Rettung rufen: 144
- Liegt kein Notfall vor und benötigen Sie medizinische Auskunft oder einen Krankenbesuch (ärztliche Visite), rufen Sie den Ärztefunkdienst: 141
Erste-Hilfe-Maßnahmen bei besonderen Notfällen
Die folgenden Informationen beziehen sich auf häufig vorkommende Notfälle und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie bieten keinen Ersatz für eine gute Erste-Hilfe-Ausbildung, sind aber eine wichtige Richtlinie, um in Notsituationen richtig reagieren zu können:
- Allergie
- Bewusstlosigkeit
- Blutungen
- Brustschmerz
- Erfrierungen
- Ertrinken
- Hitze
- Kollaps
- Krampfanfall
- Vergiftungen
- Wirbelsäulenverletzungen
- Schlaganfall
- Stromunfälle
- Unterkühlung
- Verbrennungen
- Wiederbelebung
Erste-Hilfe-Kurse
Im Notfall sollte jede und jeder Erste Hilfe leisten können. In Kursen wird die Möglichkeit geboten, eine fundierte Ausbildung zu absolvieren.
Folgende Organisationen bieten Erste-Hilfe-Kurse an:
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