Erste Hilfe bei Ertrinkenden
- Eigenschutz: Wie bei jedem anderen Notfall ist es wichtig, auf Selbstschutz zu achten. Ertrinkende können durch Umklammern den Rettenden selbst in Gefahr bringen. Retten von Ertrinkenden aus dem Wasser daher nur, wenn gefahrlos möglich.
- Feuerwehr rufen: 122 - Taucherinnen und Taucher der Feuerwehr sorgen für professionelle Rettung von Personen in freien Gewässern.
- Rettung rufen: 144 - Rettungsleitstellen übermitteln telefonische Anweisungen zur Ersten Hilfe auch speziell bei Ertrinken.
- Allgemeine Erste-Hilfe-Maßnahmen wie Stabile Seitenlage, Schutz vor Auskühlung und psychischer Beistand, sofern der Patient Lebenszeichen zeigt.
- Fehlen von Lebenszeichen:
- Wiederbelebung beginnen
- Keine Ausschüttelversuche.
- Anbringen eines Defibrillators, sofern vorhanden, am trockenen Körper
- Besonderheit kaltes Wasser: Die rasche Herabsetzung der Körpertemperatur bedeutet einen Schutz des Gehirns vor Sauerstoffmangel. Erfolgreiche Wiederbelebung ist bis zu einer Stunde nach Untertauchen möglich.
- Besonderheit Verletzungen: Ein Kopfsprung in seichte Gewässer bietet immer das Risiko einer Halswirbelverletzung.
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Rettung (Magistratsabteilung 70)
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