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Die aktuell geltende Fassung dieser Wiener Rechtsvorschrift, die im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde, kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden.

Diese Fassung berücksichtigt nur Änderungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2013.


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Verordnung der Wiener Landesregierung, womit die Besorgung von Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei auf die Landespolizeidirektion Wien übertragen wird


Fundstellen der Rechtsvorschrift
Datum
Publ.Blatt
Fundstelle
01.02.1966
LGBl
05.10.2012
LGBl


Auf Grund des § 115 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien in der Fassung des Gesetzes vom 29. Oktober 1965, LGBl. für Wien Nr. 26, wird auf Antrag der Stadt Wien mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:


Auf dem Gebiet der örtlichen Straßenpolizei wird der Landespolizeidirektion Wien die Vollziehung hinsichtlich der Entgegennahme der Anzeigen von Umzügen (§ 86 der Straßenverkehrsordnung 1960) übertragen.

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