ARCHIVBESTAND

Die aktuell geltende Fassung dieser Wiener Rechtsvorschrift, die im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde, kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden.

Diese Fassung berücksichtigt nur Änderungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2013.

Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Vergabekontrollsenates gemäß § 18 Abs. 6 WVRG 2007


Fundstellen der Rechtsvorschrift
Datum
Publ.Blatt
Fundstelle
12.10.2012
LGBl
05.06.2012
BGBl. I


Gemäß § 18 Abs. 6 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 (WVRG 2007), Landesgesetzblatt für Wien Nr. 65/2006, zuletzt geändert durch das Landesgesetz Landesgesetzblatt für Wien Nr. 10/2012, werden folgende Gebühren für die Inanspruchnahme des Vergabekontrollsenates gemäß § 18 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 kundgemacht:

Direktvergaben
224 €
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Bauaufträge
447 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
335 €
Geistige Dienstleistungen
391 €
Nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Bauaufträge
671 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
391 €
Sonstige Verfahren im Unterschwellenbereich (unter Berücksichtigung des § 18 Abs. 2)

Bauaufträge
2 794 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
894 €
Sonstige Verfahren im Oberschwellenbereich

Bauaufträge
5 588 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
1 788 €
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular