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Die aktuell geltende Fassung dieser Wiener Rechtsvorschrift, die im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde, kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden.

Diese Fassung berücksichtigt nur Änderungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2013.

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Verordnung des Landeshauptmannes von Wien betreffend die Festlegung einer Tourismusregion in Wien


Fundstellen der Rechtsvorschrift
Datum
Publ.Blatt
Fundstelle
24.06.1994
LGBl
1994/28


Auf Grund des § 166 Abs. 5 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, wird verordnet:
Das Gebiet des Bundeslandes Wien bildet für die Ausübung der im § 166 Abs. 2 Z 1 der Gewerbeordnung 1994 genannten gewerblichen Tätigkeit eine Tourismusregion.
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