ARCHIVBESTAND

Die aktuell geltende Fassung dieser Wiener Rechtsvorschrift, die im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde, kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden.

Diese Fassung berücksichtigt nur Änderungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2013.

PDF-Version
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Wiener Krankenanstaltenplan 2013 (WKAP 2013) erlassen wird


Fundstellen der Rechtsvorschrift
Datum
Publ.Blatt
Fundstelle
03.05.2013
LGBl


Gemäß § 5a Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987, LGBl. für Wien Nr. 23, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 89/2012, wird verordnet:

Wiener Krankenanstaltenplan 2013 (WKAP 2013)
Geltungsbereich

§ 1 (1) Der dieser Verordnung als Anlage angeschlossene Wiener Krankenanstaltenplan 2013 (WKAP 2013) gilt für Fondskrankenanstalten (§ 64a Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987).
(2) Hinsichtlich Nicht-Fondskrankenanstalten stellt der WKAP 2013 eine Empfehlung dar.
(3) Die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) in der Fassung vom 23. November 2012 vorgesehenen Qualitätskriterien sind für Fondskrankenanstalten (§ 64a Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987) verbindlich.

Planungsgebiet

§ 2 Das Planungsgebiet des WKAP 2013 umfasst die Katasterfläche von Wien, wobei bestehende Wechselbeziehungen mit dem Umland von Wien in der Planung berücksichtigt sind.

In-Kraft-Treten

§ 3 Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Außer-Kraft-Treten

§ 4 Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Wiener Krankenanstaltenplan 2010 (WKAP 2010) erlassen wird, LGBl. für Wien Nr. 35/2010, zuletzt geändert mit der Verordnung LGBl. für Wien Nr. 77/2012, außer Kraft.


Anlage
zur Verordnung der Wiener Landes-regierung, mit der der Wiener Krankenanstaltenplan 2013 (WKAP 2013)
erlassen wird

Inhaltsübersicht

Abschnitt I: Zielvorstellungen und Gegenstand der Planung
1. Zielvorstellungen und Grundsätze
2. Von der Planung umfasste Krankenanstalten
3. Planungsgebiet und regionale Versorgungswirkung
4. Inhalt der Planung

Abschnitt II: Leistungsangebotsplanung
1. Umfang der Leistungsangebotsplanung
2. Zielplanung 2020
3. Qualitätskriterien

ANHÄNGE
Anhang A: Tabellen Zielplanung 2020
Anhang B: Begriffsbestimmungen
Abkürzungs- und Legendenblatt

Abschnitt I
Zielvorstellungen und Gegenstand der Planung

1. ZIELVORSTELLUNGEN UND GRUNDSÄTZE
Der Wiener Krankenanstaltenplan 2013 (WKAP 2013) baut auf folgenden Zielvorstellungen und Grundsätzen auf:
a) Die stationäre Akutversorgung soll durch leistungsfähige, bedarfsgerechte und in ihrem Leistungsspektrum aufeinander abgestimmte Krankenanstalten sichergestellt werden.
b) Die Akutkrankenanstalten sollen eine möglichst gleichmäßige und bestmöglich erreichbare, aber auch wirtschaftlich zweckmäßige und medizinisch sinnvolle Versorgung der Bevölkerung gewährleisten.
c) Die von der Planung umfassten Krankenanstalten sollen durch Verlagerung von Leistungen in den ambulanten und rehabilitativen Bereich nachhaltig entlastet, die Krankenhaushäufigkeit und Belagsdauer auf das medizinisch notwendige Maß minimiert werden.
d) Bei der Errichtung und Vorhaltung von Fachabteilungen und Departments sind die definierten Mindestbettenzahlen zu berücksichtigen; von diesen kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgegangen werden; die abgestufte Versorgung durch Akutkrankenanstalten soll nicht durch die Ausweitung der Konsiliararzttätigkeit unterlaufen werden.
e) Im Interesse der medizinischen Qualitätssicherung und der wirtschaftlichen Führung der Krankenanstalten soll daher eine Beschränkung der Konsiliararzttätigkeit auf die Intentionen des § 3 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr. KAG) (Ergänzungs- und Hilfsfunktionen bei zusätzlicher Diagnose und Therapie bereits stationär versorgter Patientinnen und Patienten) erfolgen, soweit dies unter Schonung wohlerworbener Rechte möglich ist.
f) Einrichtungen für Psychiatrie (PSY), Akutgeriatrie/Remobilisation (AG/R), Palliativmedizin (PAL) und für Psychosomatik (PSO) sollen dezentral in Krankenanstalten auf- bzw. ausgebaut werden; bei der Einrichtung dieser Strukturen sind die vorgesehenen Strukturqualitätskriterien einzuhalten.
g) Tageskliniken sollen nur an Standorten von bzw. im organisatorischen Verbund mit gut erreichbaren bettenführenden Abteilungen, Fachschwerpunkten oder Departments der betreffenden Fachrichtung und unter Beschränkung des medizinischen Leistungsangebotes eingerichtet werden. Bei der Einrichtung von Tageskliniken sind die vorgesehenen Strukturqualitätskriterien einzuhalten.
h) Die Kooperation von Krankenanstalten zur Verbesserung des Leistungsangebotes und der Auslastung sowie zur Realisierung medizinischer und ökonomischer Synergieeffekte soll gefördert werden. Kooperationen umfassen unter anderem Zusammenschlüsse von einzelnen Abteilungen oder ganzen Krankenanstalten.
i) Die Kooperation zwischen dem intra- und dem extramuralen Sektor soll zur besseren gemeinsamen Nutzung von bestehenden Ressourcen bei gleichzeitiger Vermeidung additiver, regional paralleler Leistungsangebote gefördert werden. Entsprechende Konzepte sind im Rahmen von Pilotprojekten zu erproben bzw. zu evaluieren.
j) Für unwirtschaftliche Krankenanstalten, insbesondere mit im Verhältnis zur Betriebsgröße geringen Fallzahlen und unzureichender Versorgungswirksamkeit sind in der Planung Konzepte zur Umwidmung in alternative Versorgungsformen zu entwickeln; dabei sollen auch neue Modelle (zB dislozierte Tageskliniken und Ambulanzen, Kurzzeitpflegestationen, Gesundheitszentren mit Informations-, Koordinations- und Schnittstellenfunktion) in die Überlegungen einbezogen werden.
Bei der Weiterentwicklung der Akutkrankenanstalten (Akut-KA) gelten die nachstehend angeführten Planungsrichtwerte als Orientierungsgrößen. Die fachrichtungsspezifisch festgelegten Erreichbarkeitsrichtwerte, Mindestbettenzahlen und Richtintervalle zu den Bettenmessziffern (BMZ) sollen nur in begründeten Ausnahmefällen über- bzw. unterschritten werden. Die Erreichbarkeitsrichtwerte pro Fachrichtung sollen für mindestens 90 Prozent der Gesamtbevölkerung des jeweiligen Bundeslandes (unter Berücksichtigung auch bundesländerübergreifender Versorgungsbeziehungen) eingehalten werden. Die Bettenmessziffern und die Mindestbettenanzahl für Akutgeriatrie/Remobilisation, für Palliativmedizin und für Psychosomatik stellen Orientierungswerte dar.

Planungsrichtwerte – Normalpflege-/Intensivbereiche in Akut-KA (Planungshorizont 2020)
Fachrichtung/Fachbereich
Err. (Min.)
BMZmin
BMZmax
BMZ 2011
MBZ
Intensivbereiche (INT/IS)
45
0,21
0,36
0,18
 6
Intensivüberwachungsbereiche (INT/UE)
30
0,10
 4
Kinder- und Jugendheilkunde (KI)
45
0,16
0,27
0,19
20
Kinder- und Jugendchirurgie (KCH)
*)
0,04
0,06
0,04
25
Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP)
60
0,08
0,13
0,04
30
Chirurgie (CH)
45
0,52
0,87
0,82
30
Neurochirurgie (NC)
60
0,06
0,09
0,06
30
Innere Medizin (IM)
30
1,04
1,73
1,55
30
Gynäkologie und Geburtshilfe (GGH)
30
0,24
0,40
0,40
25
Neurologie (NEU)
45
0,21
0,35
0,24
30
Neurologische Akut-Nachbehandlung/
Stufe B (NEU-ANB/B)
90
0,03
0,05
0,03
 3
Neurologische Akut-Nachbehandlung/
Stufe C (NEU-ANB/C)
90
0,09
0,15
0,07
 8
Psychiatrie (PSY)
60
0,34
0,57
0,51
30
Dermatologie (DER)
90
0,06
0,09
0,09
25
Augenheilkunde (AU)
45
0,06
0,11
0,11
20
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (HNO)
45
0,09
0,15
0,14
25
Urologie (URO)
45
0,11
0,18
0,16
25
Plastische Chirurgie (PCH)
*)
0,02
0,03
0,03
15
Pulmologie (PUL)
*)
0,10
0,16
0,14
30
Orthopädie und orthopädische
Chirurgie (OR)
45
0,26
0,43
0,30
30
Unfallchirurgie (UC)
45
0,30
0,50
0,46
20
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG)
*)
*)
*)
0,03
15
Strahlentherapie-Radioonkologie (STR)
90
*)
*)
0,03
*)
Nuklearmedizinische Therapie (NUKT)
*)
*)
*)
0,01
*)
Psychosomatik/Erwachsene (PSOE)
90
0,05
0,08
0,05
*)
Psychosomatik/Säuglinge, Kinder und Jugendliche (PSOK)
90
0,02
0,03
0,01
*)
Akutgeriatrie/Remobilisation (AG/R)
45
0,34
0,56
0,18
24
Remobilisation/Nachsorge (RNS)
*)
*)
*)
0,02
24
Palliativmedizin (PAL)
60
0,05
0,08
0,03
 8
Gemischter Belag (GEM)
*)
*)
*)
0,39
*)
Summe
*)
4,48
7,43
6,41
*)
Legende:
Err. (Min.) Erreichbarkeitsfrist in Minuten für jeweils nächstgelegene Abteilung (ABT, ohne Berücksichtigung von ROF, dWK und dTK, die allenfalls auch als Satelliten-Einheit geführt werden können); zu erfüllen für 90% der Wohnbevölkerung
BMZ Bettenmessziffer (systemisierte Akutbetten in FKA, UKH und SAN pro 1.000 Einwohner)
BMZmin untere Grenze des BMZ-Soll-Intervalls, das von BMZmin und BMZmax begrenzt wird
BMZmax obere Grenze des BMZ-Soll-Intervalls, das von BMZmin und BMZmax begrenzt wird
BMZ2011 BMZ in Akut-KA im Jahr 2011 gemäß Bettenbericht des BMG
MBZ Mindestbettenanzahl für ABT, qualitativ und wirtschaftlich optimierte Betriebsgröße (ausgenommen Sonderregelungen für reduzierte Organisationsformen)
*) Angaben nicht sinnvoll bzw. nicht verfügbar
Anmerkungen zu MBZ:
1. MBZ für ABT inkl. einer allfälligen Satelliten-Einheit (dTK, dWK, UC-Satellitendepartment) im Ausmaß von max. 25% der Betten der jeweiligen Gesamtstruktur (Mutterabteilung plus Satelliten-Einheit) zulässig
2. Anrechnungsfaktor 1,5 für Tages- und Wochenklinik-Betten (soweit in eigener Kostenstelle bzw. mit speziellem Funktionscode mit eingeschränkter Betriebszeit geführt; keine räumliche Integration in Normalpflegestation mit Betrieb an 365 Tagen/Jahr rund um die Uhr) in Ansatz zu bringen; diesbezüglich relevante Tages- und Wochenklinikstrukturen sind in den Tabellen (Anhang A) ausgewiesen.
Anmerkungen zu BMZmin:
BMZmin wurde unter Annahme bereits realisierter ambulanter Auslagerungspotenziale bzw. in Anlehnung an internationale Vergleiche festgelegt; im Fall eines umfassenden Einsatzes von Tagesklinikstrukturen kann die jeweils fachrichtungsspezifische BMZmin unter Anwendung des Anrechnungsfaktors bis zu 1,5 pro Tagesklinikbett/-platz (fachrichtungs- und standortgenau ausgewiesen in den Tabellen (Anhang A)) als erfüllt gelten; Wohnbevölkerung 2011: 8,404.250; Wohnbevölkerung 2020: 8,732.990.
Anmerkungen zu den Fachrichtungen/Fachbereichen:
– INT: Intensivbereiche aller Fachrichtungen zusammengefasst; Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren, Anzahl an INT-Betten in Abhängigkeit von der Fächerstruktur der betreffenden KA individuell festzulegen.
– KJP: Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren.
– IM bzw. AG/R/RNS: Der überwiegende Teil der Betten für AG/R bzw. RNS ist durch Umwidmung von IM-Akutbetten zu realisieren; RNS-Betten auf die BMZ für AG/R anrechenbar.
– NEU: Bettenaufbau für NEU-ANB zumindest zum Teil durch Umwidmung von NEU-Betten zu realisieren.
– PSY: BMZ nur nach vollständigem Ausbau ambulanter und komplementärer Einrichtungen vertretbar; BMZmin und BMZmax inkl. akuter Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen (akuter Entzug), jedoch exkl. langfristiger Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen (Planungsrichtwert für diesen Bereich: 0,16 Behandlungsplätze pro 1.000 Einw., davon 0,04/1.000 für Abhängigkeit von illegalen Drogen und 0,12/1.000 für alkohol-, medikamenten- und substanzungebundene Abhängigkeitserkrankungen; Anwendung dieses Planungsrichtwerts unter Berücksichtigung einer interdisziplinären Sichtweise und regionaler Gegebenheiten unter Einbeziehung der Bereiche Krankenanstalten, extramurale Versorgung und Sozialbereich.
– PCH: evtl. als Fachschwerpunkt zu führen, UC evtl. als Satelliten-Department zu führen.
– OR/UC: künftig gemeinsame Analyse/Planung OR/UC anzustreben.
– MKG: MKG und Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ZMK) entsprechend Bettenbericht des Bundesministerium für Gesundheit unter MKG zusammengefasst.
– AG/R: evtl. als Department zu führen; Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren.
– RNS: vorzugsweise als Department zu führen; Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren.
– PAL: Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren.
– PSOE: als Department (MBZ 12) zu führen; Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren.
– PSOK: als Department (MBZ 12) oder als Psychosomatikschwerpunkt (MBZ 6) zu führen; Richtwerte sind Orientierungswerte.
– GEM: Akutbetten in GEM sind – auch im Falle interdisziplinärer Organisation des Normalpflegebereichs – entsprechend den dort abgedeckten MHG (MEL- bzw. HD- Gruppe gemäß LKF-Modell) auf Fachrichtungen/Fachbereiche zuzuordnen.
Quellen: BMG – KA-Statistik 2011 (KDok); Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) – eigene Darstellung

2. VON DER PLANUNG UMFASSTE KRANKENANSTALTEN
Zur Sicherung der öffentlichen Akutversorgung dienen in erster Linie die Fondskrankenanstalten im Sinne des § 64a Abs. 1 Wr. KAG – das sind Krankenanstalten, die auf Grundlage der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens über den Wiener Gesundheitsfonds finanziert werden. Der Wiener Krankenanstaltenplan bezieht sich auf diese Fondskrankenanstalten, wobei aber auch die beiden Unfallkrankenhäuser mit ihren Akutversorgungsaufträgen berücksichtigt werden. Private, nicht gemeinnützige Krankenanstalten, werden, soweit dies zweckmäßig ist, ebenfalls in ihrer Versorgungswirksamkeit berücksichtigt. Die Nicht-Fondskrankenanstalten werden lediglich mit dem Ist-Stand 2012 abgebildet.

3. PLANUNGSGEBIET UND REGIONALE VERSORGUNGSWIRKUNG
Das Planungsgebiet umfasst die Katasterfläche von Wien.
Die Versorgungswirkung der Wiener Fondskrankenanstalten und Unfallkrankenhäuser reicht weit über die Wiener Stadtgrenze hinaus. Besonders intensiv ist diese überregionale Versorgungswirkung in Bezug auf jene Patientinnen- und Patientengruppen, die einer hochspezialisierten Versorgung bedürfen (Krebspatientinnen und -patienten, Patientinnen und Patienten mit neurochirurgischen Indikationen bzw. orthopädischen Erkrankungsbildern sowie Patientinnen und Patienten mit angeborenen Fehlbildungen).

4. INHALT DER PLANUNG
Der WKAP 2013 legt unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Vorgaben und auf die bestehenden Strukturen ein abgestuftes und bedarfsgerechtes Krankenhausversorgungssystem fest.
Im WKAP 2013 werden festgelegt:
● die Standortstrukturen und die maximalen Bettenzahlen (für Normalpflege- und Intensivbereich) je Fachrichtung für das gesamte Bundesland;
● die Fächerstrukturen (differenziert nach der abgestuften Leistungserbringung) und die maximalen Gesamtbettenzahlen (für Normalpflege- und Intensivbereich) für jede von der Planung umfasste Krankenanstalt;
● Standorte und Anzahl medizinisch-technischer Großgeräte (GGP);
● Strukturqualitätskriterien;
● Referenzzentren;
● tagesklinisch zu erbringende Leistungsanteile je Fachrichtung bis 2020.
Die Standort- und Fächerstrukturen sowie die Planbetten 2020 je Fachrichtung stellen für das Bundesland Wien nicht zu überschreitende Obergrenzen dar.
Da die Planvorgaben im WKAP 2013 auf Obergrenzen betriebener Betten abzielen, darf bei Nachweis regelhafter betriebsbedingter Sperren (zB Sommersperren, Wochenkliniken) im übrigen Zeitraum eine entsprechend höhere Zahl von Betten betrieben werden. Dadurch soll sich aber die Gesamtzahl systemisierter Betten eines Standortes um nicht mehr als 5% erhöhen.

Abschnitt II
Leistungsangebotsplanung

1. UMFANG DER LEISTUNGSANGEBOTSPLANUNG
Die Leistungsangebotsplanung umfasst:
● Leistungsangebotsplanung für verschiedene Fachrichtungen
● Intensivbereiche (unter Einschluss der Neonatologie)
● Dislozierte Tagesklinik
● Tagesklinik
● Dislozierte Wochenklinik
● Referenzzentren
● Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten
● Spezielle Leistungsangebotsplanung
● Großgeräteplanung

1.1. Leistungsangebotsplanung für verschiedene Fachrichtungen
Die Leistungsangebotsplanung für die verschiedenen Fachrichtungen wird im WKAP 2013 abgebildet. Die Abbildung erfolgt in PLAN Betten 2020.

1.2. Intensivbereiche (unter Einschluss der Neonatologie)
Eine flächendeckende intensivmedizinische Versorgung bzw. Überwachung soll gewährleistet werden. Patientinnen und Patienten in längerfristiger Intensivbehandlung (insbesondere solche mit schweren organischen Dysfunktionen) sollen in Krankenanstalten mit entsprechend ausgestatteten Intensivbereichen transferiert werden.
Die Intensivbehandlungseinheit (ICU) ist eine Betteneinheit für Schwerstkranke, deren vitale Funktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und wiederhergestellt bzw. durch besondere intensivtherapeutische Maßnahmen aufrecht erhalten werden müssen.
Die Intermediäre Überwachungseinheit (IMCU) ist eine Organisationseinheit zur Überwachung und Behandlung von Frischoperierten nach ausgedehnten Eingriffen sowie für prä- und nichtoperative Schwerkranke, deren Vitalfunktionen gefährdet sind. Der so genannte „postoperative Aufwachbereich“ wird nicht den Intermediären Überwachungsstationen zugerechnet, da der postoperative Aufwachbereich kein eigenständiger bettenführender Bereich ist. Die Intermediäre Überwachungseinheit ist nicht für die Behandlung schwerer organischer Dysfunktionen beispielsweise mittels mechanischer Atemhilfe, Hämofiltration etc. zu strukturieren. In Notfällen sollte dort jedoch die Möglichkeit bestehen, kurzfristige (auf einige Tage beschränkte) Intensivbehandlungen (insbesondere künstliche Beatmung) durchzuführen. Patientinnen und Patienten, die einer längerfristigen Intensivbehandlung bedürfen, sind an eine Intensivstation zu transferieren. Operative Intermediäre Überwachungseinheiten sollten unter anästhesiologischer Leitung stehen, können aber auch im Rahmen allgemeinchirurgischer Abteilungen geführt werden.
Die Einschränkungen bezüglich künstlicher Beatmung gelten nicht für Intermediäre Überwachungseinheiten der Fachrichtung Pulmologie, da die mechanische Atemhilfe ein typisches Leistungsmerkmal für pulmologische Intermediäre Überwachungsstationen darstellt.
Die Neonatologie als größtes und zum Teil eigenständiges Teilgebiet der Kinderheilkunde hat neben der Gesamtversorgung mit präventivmedizinischem Schwerpunkt die Diagnose und Therapie von Erkrankungen der Neugeborenen zum Inhalt. Als Neugeborene gelten alle Kinder während der ersten 28 Lebenstage.
Einerseits handelt es sich bei der Neonatologie um die Behandlung von Frühgeborenen, die vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren wurden und meist unter 2 500 Gramm wiegen. Frühgeborene sind meist gesund, aber unreif und benötigen daher eine Behandlung, in deren Mittelpunkt die Unterstützung von Atmung und Kreislauf, die Abwehr von Infektionen und die Ernährung steht. Andererseits werden auch reife Neugeborene betreut, wenn diese in ihren vitalen Funktionen eingeschränkt oder bedroht sind.
Im Anhang A Tabelle 1 werden je Krankenanstalt Bettenobergrenzen für Intensiveinrichtungen differenziert nach ICU und IMCU jeweils für Erwachsene und Kinder ausgewiesen.

1.3. Dislozierte Tagesklinik
Unter einer dislozierten Tagesklinik (dTK) wird eine bettenführende Struktur zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit zeitlich eng beschränktem stationären Versorgungsbedarf (tagsüber) verstanden, die nur an Standorten ohne Einheiten der betreffenden Fachrichtung und unter Beschränkung des medizinischen Leistungsspektrums einzurichten ist, sofern eine geeignete Kooperation mit einer Einheit der betreffenden Fachrichtung besteht und vertraglich vereinbart ist.

1.4. Tagesklinik
Tageskliniken sollen nur an Standorten von bzw. im organisatorischen Verbund mit gut erreichbaren bettenführenden Abteilungen und/oder Departments der betreffenden Fachrichtung und unter Beschränkung des medizinischen Leistungsangebotes eingerichtet werden.
Tagesklinische Betten sind systemisierte Betten und in der Anzahl der Betten im Normalpflegebereich enthalten. Sie werden in Anhang A (Tabelle 1 Zielplanung 2020) für die jeweilige Krankenanstalt ausgewiesen.

1.5. Dislozierte Wochenklinik
Unter einer dislozierten Wochenklinik (dWK) wird eine bettenführende Einrichtung verstanden, deren ärztliche Versorgung durch eine Abteilung derselben Fachrichtung erfolgt, die in einer anderen Krankenanstalt bzw. an einem anderen Krankenanstaltenstandort eingerichtet ist (Mutterabteilung). Dislozierte Wochenkliniken dienen zur Durchführung von Behandlungen mit kurzer Verweildauer, wobei das Leistungsangebot auf Basisversorgungsleistungen im Sinne der Leistungsmatrix des ÖSG eingeschränkt ist.
Die Einrichtung dislozierter Wochenkliniken ist nur in Standardkrankenanstalten und in Schwerpunktkrankenanstalten in Ergänzung zu den vorzuhaltenden Abteilungen der Krankenanstalten sowie in Standardkrankenanstalten der Basisversorgung als Ersatz einer Abteilung für Chirurgie sowie in anderen Fachrichtungen ergänzend zulässig.

1.6. Referenzzentren
Referenzzentren (RFZ) sind spezialisierte Strukturen von regionaler und überregionaler Bedeutung grundsätzlich innerhalb von Krankenanstalten auf Ebene der Schwerpunktversorgung bzw. der Zentralversorgung, in denen die Erbringung komplexer medizinischer Leistungen gebündelt wird. Komplexe medizinische Leistungen sind aufwendige, kostenintensive Leistungen, die besondere Ausstattung und Qualifikationen erfordern und auf spezielle Indikationsbereiche abzielen. Diese Leistungen sind in der Leistungsmatrix des ÖSG als Referenzzentrumsleistungen ausgewiesen. In den RFZ erfolgt die spezialisierte Diagnostik und Therapie im jeweiligen medizinischen Leistungsbereich. Die Basisdiagnostik/-therapie sowie die Weiterführung einer Behandlung können auch außerhalb von RFZ erfolgen, die Weiterführung der Behandlung erfolgt jedoch jedenfalls in kontinuierlicher Abstimmung mit dem jeweiligen RFZ.
Grundsätzlich können nur solche KA-Standorte als RFZ anerkannt werden, die die jeweils spezifischen Anforderungen zur Infrastruktur und Personalqualifikation inklusive Ausbildungstätigkeit sowie die entsprechenden Planungsvorgaben hinsichtlich allfälliger Mindestfallzahlen und -einzugsbereiche uneingeschränkt erfüllen.

1.7. Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten
Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten (ZAE) sind Einrichtungen mit uneingeschränkter Betriebszeit, die aus einer Erstversorgungsambulanz und einem Aufnahmebereich mit bewilligungspflichtigen (systemisierten) Betten zur stationären Beobachtung von Patientinnen und Patienten für längstens 24 Stunden bestehen.
Das zulässige Leistungsspektrum umfasst die Durchführung ambulanter Erstversorgung von Akut- und Notfällen inklusive Unfallversorgung sowie Erstbegutachtung und erforderlichenfalls Erstbehandlung sonstiger ungeplanter Zugänge samt Beurteilung des weiteren Behandlungsbedarfes und Weiterleitung zur Folgebehandlung in die dafür zuständige Fachstruktur innerhalb oder außerhalb der jeweiligen erstversorgenden Krankenanstalt im stationären oder ambulanten Bereich, die kurze stationäre Behandlung oder Beobachtung bis zu 24 Stunden sowie die organisatorische Übernahme ungeplanter stationärer Aufnahmen außerhalb der Routine-Betriebszeiten (Nachtaufnahmen) mit Verlegung auf geeignete Normalpflegebereiche bei Beginn der Routinedienste (Tagdienst).
Eine dislozierte Führung dieser Einrichtungen ist nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa zur Abdeckung von Versorgungslücken in peripheren Regionen oder zur Herstellung einer regional ausgewogenen Versorgung zulässig.

1.8. Spezielle Leistungsangebotsplanung
In der speziellen Leistungsangebotsplanung werden die Bereiche Herzchirurgie, Thoraxchirurgie, Gefäßchirurgie, Transplantationschirurgie, Kardiologie, Kinderkardiologie, Onkologische Versorgung, Kinder- und Jugendonkologie, Stammzellentransplantation, Nuklearmedizinische Therapie (-bettenstation), Referenzzentrum für Nierenkrankheiten, Schwerbrandverletzten-Versorgung und Stroke-Units dargestellt.

1.9. Großgeräteplanung
Der Großgeräteplan (GGP) als Teil des WKAP 2013 enthält Standortfestlegungen und die Planung der maximalen Anzahl medizinisch-technischer Großgeräte in den Wiener Fondskrankenanstalten unter Berücksichtigung der Geräteausstattung von Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen Sektors sowie Empfehlungen zur Geräteausstattung der Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen Sektors.
Bei der Erarbeitung der Standortempfehlungen im Rahmen des GGP wird auf folgenden allgemeinen Planungsgrundsätzen aufgebaut:
● Medizinisch-technische Großgeräte sollen in jenen Krankenanstalten eingerichtet werden, die diese zur Bewältigung der sich aus der jeweiligen Fächerstruktur ergebenden medizinischen Anforderungen benötigen (Strukturqualitätskriterium).
● Die Versorgung der Bevölkerung soll durch optimale Standortwahl für Großgeräte regional möglichst gleichmäßig und bestmöglich erreichbar (Kriterium der Versorgungsgerechtigkeit), aber auch wirtschaftlich erfolgen (Wirtschaftlichkeitskriterium).
● Dem Wirtschaftlichkeitskriterium Rechnung tragend, wurden bei der Erarbeitung der Standortempfehlungen die Versorgungswirksamkeit des extramuralen Sektors sowie Kooperationspotentiale zwischen dem intra- und dem extramuralen Bereich miteinbezogen.
● Der Großgeräteplan (GGP) bezieht sich auf Großgeräte die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2010 (ÖSG 2010) und 2012 (ÖSG 2012) als Großgeräte ausgewiesen sind.
● Funktionsgeräte, das sind Geräte, die ausschließlich intraoperativ, für unmittelbar erforderliche Abklärung im Schockraum oder für Therapieplanung bzw. -überwachung bei Strahlentherapie verwendet werden, werden gesondert ausgewiesen.

2. ZIELPLANUNG 2020
Die Planungsergebnisse für Wien gesamt sowie pro Krankenanstalt werden in Tabellenform dargestellt und finden sich im Anhang A. Der Tabellenaufbau ist einheitlich gestaltet und beinhaltet folgende Informationen:

2.1. Rubrik „WKAP–Betten im Normalpflege- und Intensivbereich“ – Zielplanung 2020
Standort- und Funktionsplanung nach Krankenanstalten: Tatsächlicher Bettenstand 2010 gemäß Angaben der Krankenanstaltenträger, Vorhaltung von Akutbetten nach Krankenanstalten und Fachrichtungen 2020. Dabei sind die „Planbetten tatsächlich 2020“ die anzustrebende Zielgröße. Da die Planvorgaben auf Obergrenzen betriebener Betten abzielen, darf bei Nachweis regelhafter betriebsbedingter Sperren (zB Sommersperren, Wochenkliniken) im übrigen Zeitraum eine entsprechend höhere Zahl von Betten betrieben werden. Dadurch soll sich aber die Gesamtzahl systemisierter Betten eines Standortes um nicht mehr als 5% erhöhen. Diese stellen die nicht zu überschreitende, behördlich genehmigte Maximalzahl an Betten dar.
Betten in Nicht-Fondskrankenanstalten werden mit einem auf Grund der zur Verfügung stehenden Informationen geschätzten, der Akutversorgung zuzurechnenden Bettenäquivalent berücksichtigt und sind in einer gesonderten Tabelle ausgewiesen.

2.2. Rubrik „Großgeräteplan“ – Zielplanung 2020
Standortempfehlungen und Planung der Anzahl medizinisch-technischer Großgeräte in Fondskrankenanstalten unter Berücksichtigung der Geräteausstattung von Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen Sektors sowie Empfehlungen zur Geräteausstattung der Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen Sektors in Bezug auf die maximale Anzahl von Kassenverträgen.

2.3. Rubrik „Null-Tages-Anteile“ – Zielplanung 2020
Die tagesklinischen Betten werden nicht in den Tabellen, die die Kapazitäten der Fondskrankenanstalten abbilden, ausgewiesen. Stattdessen wird pro Fachrichtung ein Zielkorridor als Prozentsatz an stationären Null-Tages-Aufenthalten vorgegeben, den die Krankenanstalten bis 2020 erreichen sollen. Dabei wird auf Null-Tages-Aufenthalte mit relevanten LKF-Punkten abgestellt, wogegen Null-Tages-Aufenthalte ohne relevante LKF-Punkte mit einem Maximalanteil von 5% ausgewiesen sind.

3. QUALITÄTSKRITERIEN
Die Vorgaben für die Entwicklung eines gesamtösterreichischen Qualitätssystems werden im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) festgeschrieben.
Dabei sind verbindliche Strukturqualitätskriterien ein integrierender Bestandteil der Leistungsangebotsplanung. Ausgehend von einer umfassenden Darstellung der Zielvorstellungen, Planungsgrundsätze und Methoden in Differenzierung nach medizinischen Fachbereichen und Sonderfächern, werden im ÖSG Richtlinien für Qualitätskriterien festgelegt.
Im Interesse einer bundesweit einheitlichen Qualitätssicherung werden für ausgewählte Versorgungsstrukturen Strukturqualitätskriterien festgelegt. Bezugspunkte sind dabei jeweils:
● Personalausstattung bzw. -qualifikation
● infrastrukturelle Anforderungen
● Leistungsangebote
● sonstige Merkmale
Die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) in der Fassung vom 23. November 2012 enthaltenen Qualitätskriterien finden auf Fondskrankenanstalten (§ 64a Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987) Anwendung.

Anhang A
Zielplanung 2020
● Tabelle 1 Zielplanung 2020: Kapazitätsplanung auf Ebene der Fondskrankenanstalten und Ist-Abbildung der Nicht-Fondskrankenanstalten
● Tabelle 2 Zielplanung 2020: Großgeräteplan 2020 im Rahmen des WKAP 2013
● Tabelle 3 Zielplanung 2020: Null-Tages-Anteile



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Anhang B
Begriffsbestimmungen
Abkürzungs- und Legendenblatt
Begriffsbestimmungen
● Akutbetten: Betten für anstaltsbedürftige Personen mit Ausnahme Genesender und chronisch Kranker in Krankenanstalten gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 und 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987, soweit diese Betten für Akutpatientinnen und -patienten (deren durchschnittliche stationäre Behandlungsdauer in der Regel nicht wesentlich über die durchschnittliche behandlungs- bzw. fachrichtungsspezifische Belagsdauer hinausgeht) vorgehalten werden.
● Tatsächliche Betten: Betten, die in den Krankenanstalten gemäß Krankenanstaltenstatistik des Bundesministeriums Gesundheit tatsächlich zur Verfügung stehen (Jahresdurchschnitt der Mitternachtsstände der auf den bettenführenden Hauptkostenstellen aufgestellten Betten).
● Funktionsbetten: Betten in Untersuchungs- und Funktionsräumen zur kurzzeitigen Nutzung (in der Zahl der systemisierten Betten nicht enthalten, zB Dialyseplätze, Plätze in postoperativen Aufwachbereichen).
● Krankenhaushäufigkeit (KHH): Aufnahmen pro 100 000 Einwohner einer Region (bezogen auf ein Jahr, alters- und geschlechtsstandardisiert).
● Aufnahmen: Anzahl der Patientinnen und Patienten, die in einer Krankenanstalt bzw. bettenführenden Abteilung aufgenommen wurden, wenn hiedurch eine Inanspruchnahme der tatsächlich aufgestellten Betten (ausgenommen Funktionsbetten) erfolgte.
● Durchschnittliche Belagsdauer (dBD): Belagstage dividiert durch Aufnahmen (bezogen auf ein Jahr).
● Belagstage: Summe der Mitternachtsstände der Patientinnen und Patienten nach bettenführenden Abteilungen und Krankenanstalten.
● PLANBetten: fachrichtungsspezifische Zahl der Akutbetten, die sich nach Einbeziehung sämtlicher quantifizierbarer Einflussfaktoren auf den Krankenhausbettenbedarf (insbesondere alters-/geschlechtsspezifische Morbidität, demographische Entwicklung, Krankenhaushäufigkeit (KHH), durchschnittliche Belagsdauer (dBD), Entlastungsmöglichkeiten des stationären Akutbereichs) sowie der von den Krankenanstaltenträgern bekanntgegebenen Planungsvorhaben als Empfehlung für die Angebotsplanung (im Sinne von Bettenobergrenzen) ergibt. Dabei sind die „Planbetten tatsächlich 2020“ die Zielgröße. Da die Planvorgaben auf Obergrenzen betriebener Betten abzielen, darf bei Nachweis regelhafter betriebsbedingter Sperren (zB Sommersperren, Wochenkliniken) im übrigen Zeitraum eine entsprechend höhere Zahl von Betten betrieben werden. Dadurch soll sich aber die Gesamtzahl systemisierter Betten eines Standortes um nicht mehr als 5% erhöhen.
● dislozierte Tagesklinik (dTK): dislozierte Tageskliniken sollen nur im organisatorischen Verbund mit gut erreichbaren bettenführenden Abteilungen, Departments oder Fachschwerpunkten der betreffenden Fachrichtung eingerichtet werden. Damit sollen Rahmenbedingungen für ein abgestuftes intramurales Versorgungsangebot geschaffen werden, welches die weitere Verringerung vollstationärer Bettenkapazitäten unterstützt, Verweildauern und Belagstage senkt sowie Kosteneinsparungseffekte erzielt. Die Leistungen in Tageskliniken sind nicht additiv, sondern substitutiv zu den vollstationären Leistungen bzw. Betten zu erbringen.
● dislozierte Wochenklinik (dWK): Unter einer dislozierten Wochenklinik wird eine bettenführende Einrichtung verstanden, deren ärztliche Versorgung durch eine Abteilung derselben Fachrichtung erfolgt, die in einer anderen Krankenanstalt bzw. an einem anderen Krankenanstaltenstandort eingerichtet ist (Mutterabteilung). Sie dient zur Durchführung von Behandlungen mit kurzer Verweildauer, wobei das Leistungsangebot auf Basisversorgungsleistungen im Sinne der Leistungsmatrix des ÖSG eingeschränkt ist. Die Einrichtung dislozierter Wochenkliniken ist nur in Standardkrankenanstalten und in Schwerpunktkrankenanstalten in Ergänzung zu den vorzuhaltenden Abteilungen der Krankenanstalten sowie in Standardkrankenanstalten der Basisversorgung als Ersatz einer Abteilung für Chirurgie sowie in anderen Fachrichtungen ergänzend zulässig.
● Referenzzentren (RFZ): Referenzzentren sind spezialisierte Strukturen von regionaler und überregionaler Bedeutung grundsätzlich innerhalb von Krankenanstalten auf Ebene der Schwerpunktversorgung bzw. der Zentralversorgung, in denen die Erbringung komplexer medizinischer Leistungen gebündelt wird. Komplexe medizinische Leistungen sind aufwendige, kostenintensive Leistungen, die besondere Ausstattung und Qualifikationen erfordern und auf spezielle Indikationsbereiche abzielen. In den RFZ erfolgt die spezialisierte Diagnostik und Therapie im jeweiligen medizinischen Leistungsbereich. Die Basisdiagnostik/-therapie sowie die Weiterführung einer Behandlung kann auch außerhalb von RFZ erfolgen, die Weiterführung der Behandlung erfolgt jedoch jedenfalls in kontinuierlicher Abstimmung mit dem jeweiligen RFZ. Grundsätzlich können nur solche KA-Standorte als RFZ anerkannt werden, die die jeweils spezifischen Anforderungen zur Infrastruktur und Personalqualifikation inkl. Ausbildungstätigkeit sowie die entsprechenden Planungsvorgaben hinsichtlich allfälliger Mindestfallzahlen und -einzugsbereiche uneingeschränkt erfüllen.
● Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten (ZAE) sind Einrichtungen mit uneingeschränkter Betriebszeit, die aus einer Erstversorgungsambulanz und einem Aufnahmebereich mit bewilligungspflichtigen (systemisierten) Betten zur stationären Beobachtung von Patientinnen und Patienten für längstens 24 Stunden bestehen. Das zulässige Leistungsspektrum umfasst die Durchführung ambulanter Erstversorgung von Akut- und Notfällen inklusive basaler Unfallversorgung sowie Erstbegutachtung und erforderlichenfalls Erstbehandlung sonstiger ungeplanter Zugänge samt Beurteilung des weiteren Behandlungsbedarfes und Weiterleitung zur Folgebehandlung in die dafür zuständige Fachstruktur innerhalb oder außerhalb der jeweiligen erstversorgenden Krankenanstalt im stationären oder ambulanten Bereich, die kurze stationäre Behandlung oder Beobachtung bis zu 24 Stunden sowie die organisatorische Übernahme ungeplanter stationärer Aufnahmen außerhalb der Routine-Betriebszeiten (Nachtaufnahmen) mit Verlegung auf geeignete Normalpflegebereiche bei Beginn der Routinedienste (Tagdienst). Eine dislozierte Führung dieser Einrichtungen ist nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa zur Abdeckung von Versorgungslücken in peripheren Regionen oder zur Herstellung einer regional ausgewogenen Versorgung zulässig
Abkürzungs- und Legendenblatt
Abkürzungen der Fachrichtungen, Subdisziplinen, Einrichtungen und medizinisch-technischen Großgeräte:
ABT
Abteilung
AG/R
Akutgeriatrie/Remobilisation
AU
Augenheilkunde
BRA
Schwerbrandverletzten-Versorgung
CH
Chirurgie
COR
Herzkatheterarbeitsplätze (Coronarangiographie)
CT
Computertomographiegerät
DER
Dermatologie
dTK
Dislozierte Tagesklinik
dWK
Dislozierte Wochenklinik
ECT
Emissions-Computer-Tomographiegeräte
FKA
Fondskrankenanstalt(en)
GCH
Gefäßchirurgie
GEM
Gemischter Belag
GGH
Gynäkologie und Geburtshilfe
HCH
Herzchirurgie
HD
Hauptdiagnose gemäß LKF-Modell
HNO
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
ICU
Intensivbehandlungseinheit
ICU E
Intensivbehandlungseinheit Erwachsene
IM
Innere Medizin
IMC E
Intensivüberwachungseinheit Erwachsene
IMCU
Intensivüberwachungseinheit
INT E
Intensivbehandlungseinheit und Intensivüberwachungseinheit für Erwachsene
INT/IS
Intensivbereiche
INT K
Intensivbehandlungseinheit und Intensivüberwachungseinheit für Kinder
INT/UE
Intensivüberwachungsbereiche
KAR
Interventionelle Kardiologie
KCH
Kinderchirurgie
KI
Kinder- und Jugendheilkunde
KIONK
Kinderonkologie
KJP
Kinder-Jugendpsychiatrie
KKAR
Kinderkardiologie
LKF
Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung
LTX
Lebertransplantation
MBZ
Mindestbettenzahl
MEL
Medizinische Einzelleistung gemäß LKF-Modell
MHG
MEL- bzw. HD-Gruppe
MKG
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
MR
Magnetresonanztomographie
NCH
Neurochirurgie
NEO
Neonatologie
NEPR
Neurologisches Referenzzentrum
NEU
Neurologie
NEU-ANB/B
Neurologische Akut-Nachbehandlung/Stufe B
NEU-ANB/C
Neurologische Akut-Nachbehandlung/Stufe C
NICU
Intensivbehandlungseinheit für Neugeborene
NIMC
Intensivüberwachung für Neugeborene
NIMCU
Intensivüberwachungseinheit für Neugeborene
NTX
Nierentransplantation
NUK
Nuklearmedizin
NUKT
Nuklearmedizinische Therapie
ONK
Onkologische Versorgung-spezielle Organisationsformen
OR
Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
PAL
Palliativmedizin
PCH
Plastische Chirurgie
PET
Positronen-Emissions-Tomographiegerät
PICU
Intensivbehandlungseinheit für Kinder
PIMCU
Intensivüberwachungseinheit für Kinder
PSO E
Psychosomatik für Erwachsene
PSO K
Psychosomatik für Kinder und Jugendliche
PSY
Psychiatrie
PUL
Pulmologie
RCU
Respiratory Care Unit
REHA B
Rehabilitation Phase B
RFZ
Referenzzentrum
ROF
Reduzierte Organisationsform
RNS
Remobilisation/Nachsorge
SAN
Sanatorium
SRN
Strahlentherapie-Radioonkologie und Nuklearmedizin
STR
Strahlentherapie-Radioonkologie/Hochvolttherapie; STR-Geräte
SU
Stroke Unit
SZT
Stammzellentransplantation
TCH
Thoraxchirugie
TXC
Transplantationschirurgie
UC
Unfallchirurgie
UKH
Unfallkrankenhaus
URO
Urologie
VR 91, 92, 93
Versorgungsregion 91, 92, 93
ZAE
Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheit

Abkürzungen der Bezeichnung der verschiedenen Krankenanstalten:
901
AKH
Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien
903
BBR
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
904
BHS
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul
906
KES
Kaiserin Elisabeth Spital der Stadt Wien
908
EKH
Evangelisches Krankenhaus
909
FLO
Sozialmedizinisches Zentrum Floridsdorf
910
KFJ
Sozialmedizinisches Zentrum Süd – Kaiser-Franz-Josef-Spital mit Gottfried von Preyer'schem Kinderspital
912
HKH
Hanusch-Krankenhaus
914
Herz-Jesu-KH
Herz Jesu-Krankenhaus
915
Hartmannspital
Hartmannspital
916
KHR
Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel
917
KAR
Krankenanstalt Rudolfstiftung inkl. Standort Semmelweis Frauenklinik
918
St. Elisabeth
Krankenhaus St. Elisabeth
919
St. Josef
St. Josef Krankenhaus
921
WSP
Wilhelminenspital der Stadt Wien
923
SOP
Sozialmedizinisches Zentrum Sophienspital
928
GER
Orthopädisches Krankenhaus der Stadt Wien – Gersthof
943
OSP Speising
Orthopädisches Spital Speising
952
St. Anna
St. Anna Kinderspital
955
Göttl. Heiland
Krankenhaus Göttlicher Heiland
956
DSP
Sozialmedizinisches Zentrum Ost der Stadt Wien – Donauspital
971
OWS
Sozialmedizinisches Zentrum Baumgartner Höhe Otto-Wagner-Spital
976
KHN
Krankenhaus Nord
902
Anton Proksch Institut
Anton-Proksch-Institut
905
Josefstadt PKL
Confraternität – Privatklinik Josefstadt
911
Goldenes Kreuz KH
Goldenes Kreuz Privatspital
913
Sanatorium Hera
Sanatorium Hera
920
UKH Meidling
Unfallkrankenhaus Wien Meidling der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
940
UKH Lorenz Böhler
Unfallkrankenhaus Wien Lorenz Böhler der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
949
Rudolfinerhaus
Rudolfinerhaus
954
Wiener Privatklinik
Wiener Privatklinik
963
Döbling PK
Privatklinik Döbling

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