Zusammensetzung der Mitglieder des Dienstrechtssenates
Der Dienstrechtssenat besteht aus der/dem Vorsitzenden, einer/einem rechtskundigen Beisitzer/-in und sieben weiteren Beisitzer/-innen. Die Mitglieder werden vom Stadtsenat für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Für die/den Vorsitzende/n und die/den rechtskundigen Beisitzer/-in sind zwei, für jede/n weitere/n Beisitzer/-in ist ein/e Stellvertreter/-in zu bestellen. Die Stellvertreter/-innen treten bei Verhinderung des Mitgliedes an dessen Stelle.
Die/der Vorsitzende und ihre/seine Stellvertreter/-innen müssen Richter/-innen des Aktivstandes sein. Für ihre Bestellung kommt der/dem Präsidentin/Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien ein Vorschlagsrecht zu.
Die/der rechtskundige Beisitzer/-in und ihre/seine Stellvertreter/-innen müssen Beamtinnen/Beamte der Gemeinde Wien sein.
Auch die sieben weiteren Beisitzer/-innen und ihre Stellvertreter/-innen müssen Beamtinnen/Beamte der Gemeinde Wien sein, wobei jeweils eine/einer von ihnen und ihr/sein Stellvertreter/-in für
Beamtinnen/Beamte der folgenden Verwendungsgruppen zuständig sein müssen:
- Beisitzer/in 1: Verwendungsgruppen A, KA 1, KA 2, A 1, A 2, A 3, L 1
- Beisitzer/in 2: Verwendungsgruppen K1, K2
- Beisitzer/in 3: Verwendungsgruppen B, KA 3, L 2a, L 2b, LK
- Beisitzer/in 4: Verwendungsgruppen K3 bis K5
- Beisitzer/in 5: Verwendungsgruppen C, L3, 1, 2, 3P
- Beisitzer/in 6: Verwendungsgruppen D, D1, K6, 3A
- Beisitzer/in 7: Verwendungsgruppen E, E1, 3, 4
Der Dienstrechtssenat verhandelt und entscheidet in den Angelegenheiten des § 74a Abs. 1 DO 1994 in einem Dreiersenat, der aus folgenden Personen besteht:
- der/dem Vorsitzenden
- der/dem rechtskundigen Beisitzer/-in und
- einer/einem der weiteren Beisitzer/-innen, die/der für Beamtinnen/Beamte jener Verwendungsgruppe zuständig ist, der die/der betroffene Beamte/Beamtin im Zeitpunkt des Anhängigwerdens des Verfahrens beim Dienstrechtssenat angehört hat.
In den Angelegenheiten des § 39 Abs. 4 Z 5 und 6 und § 39a Abs. 4 W-PVG verhandelt und entscheidet der Dienstrechtssenat der Stadt Wien in einem Dreiersenat bestehend aus
- der/dem Vorsitzenden
- der/dem rechtskundigen Beisitzer/-in und
- einer/einem der weiteren Beisitzer/innen 1 bis 7, wobei die/der jeweils konkret zuständige Beisitzer/-in nach dem Rotationsprinzip ermittelt wird.
Presse- und Informationsdienst (Magistratsabteilung 53)
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