Zusammenfassung des Berichtes der Land- und Forstwirtschaftsinspektion 2010

Der Bericht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion für das Jahr 2010 wurde gemäß § 117 Wiener Landarbeitsordnung 1990 erstellt. Die Wiener Landesregierung hat mit Beschluss vom 17. Mai 2011 den Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen.

Kontrollen in 62 Betrieben

Der bei der Magistratsabteilung 58 eingerichteten Land- und Forstwirtschaftsinspektion obliegt die Überwachung der zum Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erlassenen Vorschriften. Im Berichtsjahr wurden in 62 Betrieben Kontrollen durchgeführt. Davon entfallen 36 Kontrollen auf Betriebe des Gartenbaus, 12 auf Betriebe des Wein- und Obstbaus, 12 auf bäuerliche Betriebe und zwei auf sonstige Betriebe. Zum Zeitpunkt der Kontrollen waren in den überprüften Betrieben 15 Familienangehörige und 153 familienfremde Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschäftigt.

Mängel wurden beseitigt

In den kontrollierten Betrieben wurden 58 Mängel festgestellt. Der überwiegende Teil der Mängel betraf die Bereiche Arbeitsplatzevaluierung, Unterweisung der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, Bestellung des Präventivdienstes, Arbeitsstätten und Arbeitsmittel. Um das notwendige Verständnis der Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber und deren Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer für die Belange der Unfallverhütung zu wecken, wurden zur Abstellung der Beanstandungen seitens der Organe der Land- und Forstwirtschaftsinspektion wie in der Vergangenheit die Aufklärung und Beratung in den Vordergrund gestellt. Nach Erteilung der als notwendig erachteten 21 Aufträge wurde im Zuge der durchgeführten Nachkontrollen festgestellt, dass den Aufträgen entsprochen wurde.

Auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes hat die Land- und Forstwirtschaftsinspektion an zahlreichen baubehördlichen und sonstigen Genehmigungsverfahren teilgenommen und gutachterliche Stellungnahmen abgegeben.

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Wasserrecht (Magistratsabteilung 58)
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