Personenstandsänderung
Transsexuelle Personen können nach der geschlechtsanpassenden Operation einen Antrag auf Personenstandsänderung stellen. Geändert werden das Geschlecht und der Vorname. Der bisherige Vorname wird durch einen Vornamen eigener Wahl des nun angenommenen Geschlechtes ersetzt. Für Transgenderpersonen ist es möglich, den Vornamen auch ohne geschlechtsanpassende Operation zu ändern - in diesem Fall kann lediglich ein geschlechtsneutraler Vorname angenommen werden.
Der entsprechende Antrag ist beim Geburtsstandesamt zu stellen. Dieses beantragt dann ein Gutachten des Institutes für Gerichtsmedizin der Universität Wien und leitet den Antrag in weiterer Folge an die Abteilung für Staatsbürgerschafts- und Personenstandsangelegenheiten weiter. Hier wird das Gutachten geprüft und der Antrag an das Bundesministerium für Inneres (BMI) weitergeleitet. Bestehen von Seiten des BMI keine Bedenken, wird der Akt an die zuständige Stelle zurückgeleitet und von dieser an das Geburtsstandesamt retourniert. Das Geburtsstandesamt trägt nun die neuen Daten in das Geburtenbuch (Matrik) durch Randvermerk ein und stellt eine neue Geburtsurkunde aus
Da eine Geburtsurkunde einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenbuch darstellt, ist aus der neu ausgestellten Geburtsurkunde die Änderung als solche nicht ersichtlich. Mit diesem neuen Dokument können nun auch andere Dokumente wie Meldezettel, Führerschein oder Staatsbürgerschaftsnachweis neu ausgestellt werden.
Im Falle einer Eheschließung, Adoption oder Einbürgerung ist man verpflichtet, einen Auszug aus dem Geburtenbuch vorzulegen. Aus diesem ist die Geschlechts- und Vornamensänderung ersichtlich, da diese im Geburtenbuch ja durch Randvermerk eingetragen sind.
Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen
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