Mietrecht
Im Mietrecht geht es unter anderem um den § 14 (Eintrittsrecht in den Mietvertrag bei Todesfall). Absatz 3 definiert, wer eintrittsberechtigt ist. Neben EhegattIn und Verwandten in gerader Linie (einschließlich Wahlkinder und Geschwister) ist auch ein/e LebensgefährtIn eintrittsberechtigt, falls diese Person mit dem/der MieterIn mindestens drei Jahre hindurch in der Wohnung in einer in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft gewohnt hat, oder diese Wohnung mit dem/der bisherigen MieterIn gemeinsam bezogen wurde.
Durch diese geschlechtsneutrale Formulierung und die Hervorhebung der wirtschaftlichen Haushaltsgemeinschaft scheint es auf den ersten Blick für homosexuelle Paare möglich zu sein, in den Mietvertrag der/des verstorbenen PartnerIn einzutreten.
Der Prozess eines schwulen Mannes hat in einem solchen Fall allerdings ein gegenteiliges Urteil ergeben. Das zuständige Wiener Bezirksgericht und auch das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien als zweite Instanz haben den Anspruch des hinterbliebenen Partners bestätigt und ihn als Lebensgefährten im Sinne des Mietrechts anerkannt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) als letzte Instanz lehnte allerdings eine Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Lebensgemeinschaft im Mietrecht ab (OGH am 5.12.1996, 6 Ob 2325/96x), diese Frage ist somit ausjudiziert.
Wiener Wohnen als Hausbesitzer und -verwalter aller Gemeindewohnungen in Wien ermöglicht - unabhängig von der geltenden Rechtslage - homosexuellen Paaren das Eintrittsrecht in Mietverträge von Gemeindewohnungen.
Die Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen erhebt nun die Vorgehensweise der Wohnbaugenossenschaften und will diese auffordern, ihre Möglichkeiten zur Erweiterung des Eintrittsrechtes zu nutzen und gleichgeschlechtliche Paare "gleich" zu behandeln. Dadurch kann eine Änderung im Mietrecht forciert und durch die Praxis schon vorweggenommen werden.
Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen
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