Historische Entwicklung des Wiener Landtages

Wien ist sowohl Gemeinde, Stadt mit eigenem Statut, Bundeshauptstadt und Bundesland. Historischer Ausgangspunkt der Doppelstellung von Wien als Gemeinde und Bundesland ist das Bundesverfassungsgesetz 1920, welches den Beginn des Trennungsprozesses zwischen Wien und Niederösterreich bildet. Bis 1918 war Wien Haupt- und Residenzstadt der österreichisch-ungarischen Monarchie, sowie Hauptstadt des Kronlandes Niederösterreich. Der Wiener Gemeinderat war daher in einer Reihe von Fragen (etwa des Wahlrechtes) von der Zustimmung des Niederösterreichischen Landtages abhängig. Nachdem die Bundesverfassung 1920 ein künftiges Bundesland Wien vorgesehen hatte, wurde als Übergangslösung neben dem Niederösterreichischen Landtag und dem Wiener Landtag noch ein Gemeinsamer Landtag geschaffen. Am 10. November 1920 konstituierte sich der Wiener Gemeinderat als Landtag und genehmigte die Vorlage einer Verfassung der Bundeshauptstadt Wien. Abschluss des Trennungsprozesses war das so genannte Trennungsgesetz vom 29. Dezember 1921, welches vom Landtag Niederösterreich-Land und vom Wiener Landtag gleich lautend beschlossen wurde, es trat am 1. Jänner 1922 in Kraft.

Im demokratisch nicht legitimierten "Ständestaat" (1934 bis 1938) wurde Wien zur "bundesunmittelbaren Stadt", konnte aber seine Doppelstellung als Land und Gemeinde laut § 136 der damaligen Verfassung beibehalten. In der nationalsozialistischen Diktatur (1938 bis 1945) war Wien Reichsgau, für die Gemeindeverwaltung galt ab 1939 die Deutsche Gemeindeordnung. Die erste Sitzung des Landtages in der Zweiten Republik fand am 13. Dezember 1945 statt.

Rechtliche Grundlage

Verantwortlich für diese Seite:
Dr. Barbara Steininger (Wiener Stadt- und Landesarchiv)
Kontaktformular