Begrüßung durch den Ersten Präsidenten des Wiener Landtages
Als Erster Präsident des Wiener Landtages begrüße ich Sie recht herzlich und danke Ihnen, dass Sie uns "besuchen".
Wie Ihnen sicher bekannt ist, ist Wien sowohl Gemeinde, Stadt mit eigenem Statut, Bundeshauptstadt und auch Bundesland. Dies bedeutet, dass Wien über zwei politische Entscheidungsstrukturen verfügt. Als Bundesland über den Wiener Landtag und als Stadt über den Wiener Gemeinderat.
Der Wiener Landtag setzt sich aus 100 Abgeordneten zusammen, diese sind zugleich auch Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Wien. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Dem Landtag steht das Gesetzgebungsrecht sowohl für die einfache Landesgesetzgebung als auch für die Landesverfassungsgesetzgebung zu und er entsendet die ihm zukommenden elf Mitglieder in den Bundesrat.
Der Gemeinderat ist das oberste Gemeindeorgan im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde. Alle Gemeindeorgane sind an seine Weisungen gebunden, soferne sie nicht kraft verfassungsrechtlicher Anordnung weisungsfrei gestellt sind.
Ich gebe gerne zu, dass der große Vorteil des Wiener Landtages im Vergleich zu den Landtagen anderer Bundesländer darin besteht, dass die Landesgesetzgebung punktgenau jene Gesetze, die ausschließlich für die Gemeinde Wien Gültigkeit haben, beschließen kann.
Die erste Sitzung des Wiener Landtages war - nachdem Wien auch Bundesland wurde - am 10. November 1920. Von 1934 bis 1945 gab es keine demokratisch gewählten Organe in Wien, bzw. auch keinen Landtag. Die erste Sitzung des Wiener Landtages in der Zweiten Republik fand am 13. Dezember 1945 statt.
Auf diesen Seiten finden Sie vielfältige Informationen über die Arbeit und das Wirken des Wiener Landtages. Ich hoffe, wir können Ihre Neugierde im hohen Maße zufrieden stellen.
Auf jeden Fall bedanke ich mich für Ihr Interesse.
Prof. Harry Kopietz
Erster Präsident des Wiener Landtages
Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular
