Die rechtlichen Regelungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sollen gesund und frei von Angst aufwachsen. Deshalb gibt es Bestimmungen und Gesetze, die ihre Rechte festlegen und sie vor Gewalt schützen. Diese Spielregeln sollten alle kennen.
Die wichtigsten Bestimmungen und Gesetze heißen
- Kinderrechtekonvention der UNO
- Jugendwohlfahrtsgesetz
- Jugendschutzgesetz
Die Kinderrechtekonvention gilt auf der ganzen Welt. Darin steht unter anderem eines der wichtigsten Rechte von Kindern und Jugendlichen: vor Erwachsenen, die dem Kind oder Jugendlichen Angst machen oder weh tun, geschützt zu werden. Im Klartext: Du hast das Recht, "Nein" zu sagen, wenn dir jemand droht oder weh tut, auch wenn es Vater oder Mutter, ein Verwandter oder Bekannter ist. Und du hast das Recht, davor geschützt zu werden.
Du hast außerdem das Recht, bei allen Dingen, die dich betreffen, deine Meinung zu sagen. Dass dann alles nach deinen Wünschen geht, wäre zuviel verlangt. Doch deine Meinung ist ernst zu nehmen.
Das Jugendwohlfahrtsgesetz gilt in jedem einzelnen Bundesland in Österreich und enthält verschiedene Bestimmungen zum Zusammenleben von Kindern und Eltern. Eine der wichtigsten Bestimmungen ist, dass Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen sind.
In diesem Gesetz steht auch, dass sich die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendwohlfahrt (in Wien MAG ELF) in Familien einmischen müssen, wenn dort Kinder oder Jugendliche zum Beispiel geschlagen werden. Das Kind beziehungsweise die oder der Jugendliche kann sogar zu seinem Schutz woanders untergebracht werden, zum Beispiel in einem Krisenzentrum.
Das Jugendschutzgesetz bestimmt, was Kinder und Jugendliche außerhalb ihrer Familie in der Öffentlichkeit, bei Veranstaltungen oder in Lokalen tun oder nicht tun können. Zum Beispiel, dass Alkohol und Zigaretten erst ab dem 16. Geburtstag konsumiert werden dürfen, weil Alkohol und Nikotin körperlich und seelisch schaden. Unabhängig von deinem Alter sind selbstverständlich illegale Drogen, wie zum Beispiel Haschisch und Marihuana, gesetzlich verboten.
Kinder und Jugendliche dürfen auch nicht mit brutalen, rassistischen oder pornographischen Videos, CDs und so weiter zu tun haben oder in die Herstellung dieser Dinge hineingezogen werden. Manche Erwachsene machen damit viel Geld und nutzen Kinder und Jugendliche zu ihrem Schaden dabei aus - das ist absolut verboten. Außerdem sagt das Jugendschutzgesetz, wann Kinder und Jugendliche in der Nacht nicht unterwegs sein dürfen: bis 14 Jahre ab 22 Uhr und von 14 bis 16 Jahren ab ein Uhr nachts. Ab 16 Jahre ist das Fortgehen ohne gesetzliche Einschränkung möglich, die Eltern müssen aber einverstanden sein.
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