Gutachterliche Stellungnahmen
Bei Obsorge- und Besuchsrechtsangelegenheiten können die Pflegschaftsgerichte von den Regionalstellen - Soziale Arbeit mit Familien Stellungnahmen zu Vereinbarungen (einvernehmliche Lösungen, gemeinsame Obsorge) einholen. Dasselbe gilt bei Auseinandersetzungen der Eltern hinsichtlich Obsorge- und Besuchsrechtsregelungen. In Gesprächen mit Eltern und Kindern oder Jugendlichen versuchen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die bestmögliche Lösung zu finden. Dabei stehen die Interessen und das Wohl der Kinder oder Jugendlichen im Mittelpunkt. Manchmal wird auch eine Psychologin oder ein Psychologe in die Gespräche einbezogen.
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