G'sunde Watschen - ein Erziehungsmittel?
Die "g'sunde Watschen" ist kein Erziehungsmittel. Im Gegensatz zu früheren Zeiten gibt es kein Züchtigungsrecht mehr. Seit 1989 ist in der Erziehung die Anwendung von Gewalt und die Zufügung von körperlichem oder seelischem Leid ausdrücklich gesetzlich verboten. Auch die oft verharmloste "g'sunde Watschen" fällt darunter.
Gewaltfreie Erziehung kann jedoch nicht mit antiautoritärer Erziehung gleichgesetzt werden. Auch in gewaltfreier Erziehung müssen gewisse Schranken und Grenzen gesetzt werden und Erziehungsmittel ergriffen werden. Jede Form von Gewalt jedoch ist verboten.
Der § 146 a ABGB lautet: "Das minderjährige Kind hat die Anordnungen seiner Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen; die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig."
Ohrfeigen und Schläge sind als vorsätzliche Misshandlungen strafbar, auch wenn sie nur leichte Verletzungen zur Folge haben.
Wenn Erziehungsberechtigten glauben, mit gewaltfreien Erziehungsmitteln nicht auszukommen, können sie Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen.
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