Einkommensgrenzen - Familienzuschuss
Die Einkommensobergrenzen, bis zu denen ein Familienzuschuss gewährt wird, und die Höhe des Wiener Familienzuschusses richten sich nach dem Familieneinkommen. Unter Familieneinkommen versteht man die Summe aller Nettoeinkommen der gemeinsam im Haushalt lebenden Familienmitglieder. Alle Einkünfte der Familienmitglieder werden zusammengerechnet. Als Familienmitglieder zählen etwa Eltern, ein alleinerziehender Elternteil, Kinder oder Lebensgefährtin beziehungsweise Lebensgefährte. Sonderzahlungen, Alimente oder Unterhaltsvorschüsse zählen als Teil des Familieneinkommens; die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag werden in diesem Fall nicht zum Familieneinkommen dazugerechnet.
Familienmitglieder |
Gewichtungsfaktor |
Einkommensgrenze |
|---|---|---|
1 Erwachsener |
1,85 |
941,11 |
1 Erwachsener |
2,35 |
1.195,47 |
1 Erwachsener |
2,85 |
1.449,82 |
1 Erwachsener |
3,35 |
1.704,18 |
1 Erwachsener |
3,85 |
1.958,53 |
Familienmitglieder |
Gewichtungsfaktor |
Einkommensgrenze |
|---|---|---|
2 Erwachsene |
2,3 |
1.170,03 |
2 Erwachsene |
2,8 |
1.424,39 |
2 Erwachsene |
3,3 |
1.678,74 |
2 Erwachsene |
3,8 |
1.933,10 |
2 Erwachsene |
4,3 |
2.187,45 |
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