Aufgaben der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft
Die im Gesetz (Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 in der Fassung von 1994) genannten Aufgaben sind:
- Beratung von Minderjährigen, Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern in allen Angelegenheiten, die die Stellung der Minderjährigen und Aufgaben der Erziehungsberechtigten betreffen
- Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen über Pflege und Erziehung
- Abgabe von Empfehlungen, soweit sie sich auf die Interessen von Kindern und Jugendlichen beziehen
- Begutachtung und Anregung von Gesetzesbestimmungen und Verordnungen, soweit Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt werden
- Information über Rechte und Pflichten und über Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie über die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist nicht in den Behördenapparat eingegliedert. Daher gibt es für die Klientinnen und Klienten kaum Schwellenangst.
Kinder- und Jugendanwaltschaft
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