Aufgaben der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft

Die im Gesetz (Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 in der Fassung von 1994) genannten Aufgaben sind:

  • Beratung von Minderjährigen, Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern in allen Angelegenheiten, die die Stellung der Minderjährigen und Aufgaben der Erziehungsberechtigten betreffen
  • Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen über Pflege und Erziehung
  • Abgabe von Empfehlungen, soweit sie sich auf die Interessen von Kindern und Jugendlichen beziehen
  • Begutachtung und Anregung von Gesetzesbestimmungen und Verordnungen, soweit Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt werden
  • Information über Rechte und Pflichten und über Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie über die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist nicht in den Behördenapparat eingegliedert. Daher gibt es für die Klientinnen und Klienten kaum Schwellenangst.

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