Wiener Sprachgutscheine
Seit 1. Juli 2011 schreibt die Integrationsvereinbarung vor, dass Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer zur Erteilung ihres Erstaufenthaltstitels durch die Einwanderungsbehörde bereits einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau A1 vorlegen müssen. Nach Erhalt ihres Erstaufenthaltstitels müssen sie innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Ankunft Deutschkenntnisse auf Niveau A2 nachweisen.
Für einen unbefristeten Aufenthaltstitel - nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich und Erfüllung der Integrationsvereinbarung - ist laut Bundesgesetz ein Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau B1 erforderlich.
Die Abteilung Integration und Diversität (MA 17) unterstützt sie dabei mit den Wiener Sprachgutscheinen. Sie sind 30 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
Sprachgutschein im Wert von 300 Euro
Den Wiener Sprachgutschein im Wert von 300 Euro (drei mal 100 Euro) erhalten Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer, die ab dem 1. Oktober 2008 nach Österreich gekommen sind.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind aufgrund einer Familienzusammenführung mit einer Österreicherin beziehungsweise einem Österreicher in Wien.
- Sie sind aufgrund einer Familienzusammenführung mit einer beziehungsweise einem Drittstaatsangehörigen in Wien.
- Sie haben nach dem 1. Oktober 2008 eine Erstniederlassungsbewilligung bei der Abteilung Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt (MA 35) erhalten.
- Sie haben sich beim Startcoaching der Abteilung Integration und Diversität (MA 17) den Wiener Bildungspass abgeholt.
Der Wiener Sprachgutschein im Wert von 300 Euro kann mit dem Bundesgutschein des Österreichischen Integrationsfonds kombiniert werden.
Sprachgutschein im Wert von 150 Euro
Den Wiener Sprachgutschein im Wert von 150 Euro (dreimal 50 Euro) erhalten EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger sowie Drittstaatsangehörige von EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürgern.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie haben als
- Familienangehörige beziehungsweise Familienangehöriger,
- Selbständige beziehungsweise Selbständiger,
- Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer
nach dem 1. Jänner 2011 eine Anmeldebescheinigung beziehungsweise eine Aufenthaltskarte bei der Abteilung Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt (MA 35) erhalten und beim Startcoaching der Abteilung Integration und Diversität (MA 17) den Wiener Bildungspass abgeholt.
Kursträger, die den Sprachgutschein akzeptieren
Den Wiener Sprachgutschein akzeptieren folgende Kursträger: 150 KB PDF.
Kursträger, die in den Pool für den Sprachgutschein aufgenommen werden wollen, übermitteln die Selbstverpflichtungserklärung an die MA 17 und registrieren sich in der Datenbank auf Start Wien. Dort können sie nach Aufnahme in den Kursträger-Pool ihre Kurse eintragen.
Weiterführende Informationen
- Wiener Sprachgutschein - Informationen für Kursträger - Subventionen und Förderungen für Integrationsprojekte
- Start Wien - Infos zum Startcoaching und Wiener Bildungspass in 19 Sprachen
- Integrationsvereinbarung (MA 35)
- Österreichischer Integrationsfonds - Integrationsvereinbarung
Verantwortlich für diese Seite:Goran Novakovic (Magistratsabteilung 17)
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